Wie berechne ich Verzugszinsen ?

Liebe/-r Experte/-in,

mein Arbeitgeber zahlt seit Monaten unregelmäßig Gehalt. Nun werde ich ihm eine Abmahnung zukommen lassen und etwas Druck zu machen.

Wie berechne ich eigentlich die Verzugszinsen ?

Zahltag ist spätestens der 20. des Folgemonats.

Auf der EZB Seite kann man die Zinsen wohl auch gleich berechnen. Doch in welche Gruppe fällt die offene Gehaltszahlung ?

Geht es nach meinem Brutto oder Netto ?

Ich habe ein Netto von 2300,00€ ( Steuerklasse I ).

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,
du kannst die Verzugszinsen nur auf das Netto berechnen, weil dir der Nettobetrag faktisch fehlt.
Also, zuerst nachschauen, was genau im Arbeitsvertrag steht.
Denn so, wie du es schon sagst… !

Viel Glück!!

Soory, da bin ich überfragt

Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen.
Gruß C.

Liebe/-r Experte/-in,

mein Arbeitgeber zahlt seit Monaten unregelmäßig Gehalt. Nun
werde ich ihm eine Abmahnung zukommen lassen und etwas Druck
zu machen.

Wie berechne ich eigentlich die Verzugszinsen ?

Zahltag ist spätestens der 20. des Folgemonats.

Nimm die Anzahl der Monate des Verzugs und berechne dann für jeden Monat 1/12 des Jahreszinses und ggf. noch den Zinseszins.

Auf der EZB Seite kann man die Zinsen wohl auch gleich
berechnen. Doch in welche Gruppe fällt die offene
Gehaltszahlung ?

Geht es nach meinem Brutto oder Netto ?

Ein Zinsverlust ist für Dich persönlich ja mit dem Nettogehalt verbunden, denn der Rest des Verlustes tritt bei den Sozialversicherungen und dem Finanzamt auf.

Ich habe ein Netto von 2300,00€ ( Steuerklasse I ).

Vielen Dank für Eure Hilfe

Tja, da haben Sie sich eine der umstrittensten Fragen des Arbeitsrechts ausgesucht - brutto oder netto?
Da sind sich nicht einmal die deutschen Arbeitsgerichte einig!
Daher hier ein taktischer Rat:
Machen Sie alles brutto geltend und berechnen Sie die Zinsen auch vom Brutto.
Soll doch der Arbeitgeber sich wehren, wenn er das für falsch hält, und dann können Sie entscheiden, ob Sie das mitmachen oder lieber klagen.
Viel Glück
Eifelwanderer (rapweiss.de)

mein Arbeitgeber zahlt seit Monaten unregelmäßig Gehalt. Wie berechne ich eigentlich die Verzugszinsen ?
Geht es nach meinem Brutto oder Netto ?

Guten Tag,

im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird das Bruttogehalt mit 5% - Punkten über dem Basiszins (das ist 288 BGB Verbrauchergeschäfte) verzinst(Schaub Arbeistrechtshandbuch § 71 RN 6 mit Verweis auf BAG).
In der Abmahnung würde ich einfach das Netto für die Tage, die es jeweils nach dem 20. kam in die Zinsrechnung einstellen.
Schönen Tag noch

Hallo Matze47,

normalerweise kannst Du nur Verzugszinsen für Beträge geltend machen, die Dir auch zustehen.
Wenn Dein AG keine Steuern bzw. Sozialabgaben abführt, so greifen andere Mechanismen.
Wo dies allerdings (wahrscheinlich) im BGB zu finden ist? keine Ahnung.

LG Wolfgang

4 % auf das Bruttogehalt

Hi Matze47,

ich würde dir empfehlen nicht einfach Verzugszinsen zu fordern. IM BGB gibt es für Dienstverträge keine Grundlage dafür. Ich empfehle dir in der Geschäftsstelle deiner Gewerkschaft vorbei zu gehen und vom Rechtsberater ein entsprechendes Schreiben aufsetzen zu lassen.

Liebe Grüße

Kann ich nicht helfen.

Hallo Matze, nach meiner Kenntnis kann man dem Arbeitgeber nur die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich entstanden sind. Also Bankgebühren bzw. Zinsen. Hierzu bedarf es einer Bestätigung der Bank. Außerdem besteht ein Zurückbehaltungsrecht, soll heißen: keine Kohke=keine Arbeit. Allerdings könnte dies auch ungute Konsequenzen haben…
Zum besseren Verständnis ein Text zur Zinshöhe. Ein Handelsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem kein Verbraucher beteiligt ist.

Im Handelsgesetzbuch (HGB) heißt es unter § 343 Absatz 1:

Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.

Handelsgeschäfte sind also Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten. Sofern an einem Geschäft mindestens ein Verbraucher beteiligt ist, handelt es sich stattdessen um ein Verbrauchergeschäft.

Die Unterscheidung zwischen Handelsgeschäft und Verbrauchergeschäft ist u.a. auch für den Fall des Zahlungsverzugs von Bedeutung.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist nach BGB § 288 Absatz 2 bei Handelsgeschäften für Entgeltforderungen ein Verzugszinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzuwenden.

Ein Verbrauchergeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem mindestens ein Verbraucher beteiligt ist.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es unter § 13:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Verbrauchergeschäfte sind also sämtliche Geschäfte, die ein Verbraucher zu rein privaten Zwecken abschließt.

Die Unterscheidung zwischen Verbrauchergeschäft im Gegensatz zum Handelsgeschäft ist u.a. für den Fall des Zahlungsverzugs von Bedeutung.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist nach BGB § 288 Absatz 1 bei Verbrauchergeschäften ein Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzuwenden.
Gruß Brigitte

Hallo Brigitte,

na das ist noch mal ne Antwort mit der man was anfangen kann.

Vielen Dank für Deine Hilfe

Gruß
Matze

Guten Tag,

ganz so einfach geht das nicht. Sie müssen Ihren Arbeitgeber erst schriftlich auffordern zu zahlen.

Gruß
Martin

Lieber Matze,
anwaltlich werden in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angesetzt. Der dürfte derzeit um 1% liegen.
Die Zinsen rechnen auf das Bruttoeinkommen und sind rein kalkulatorisch, also keine Zinseinkünfte, sondern werden behandelt wie Ihr Bruttoeinkommen und unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Gruss WG