Hallo,
vor knapp 2 Jahren ist unsere Tochter zur Welt gekommen. Damals hat man uns empfohlen bei der Elterngeldstelle, das Geld zu splitten auf 2 Jahre, damit ein 2 Jahre später geborenes Kind dasselbe Elterngeld bringt. Das haben wir gemacht. Nun ist Nummer 2 geboren, aber bei der Elterngeldstelle will niemand mehr etwas von der Aussage wissen. Es werden nur die Monate eingerechnet, wo Einkommen geflossen ist und 9 Monate werden mit 0 einkommen gerechnet, obwohl ich ja noch Elterngeld bekam. Kann man sich auf die Aussagen berufen? Lohnt es sich, vor gericht zu gehen? WAs kostet mich denn so eine Klage schätzungsweise?
Zusätzlich werden ja schwangerschaftsbedingte Krankheitszeiten rausgerechnet. Ich war zwar in Elternzeit, hätte mich aber wenn ich gearbeitet hätte krankschreiben lassen müssen für längere Zeit. So hatte ich jemanden, der meine Tochter gehütet hat bis ich wieder auf dem Damm war. Bei mir sollen diese Zeiten nicht anerkannt werden, weil ich ja nicht gearbeitet hätte. Ich finde das eine Ungleichbehandlung von vollzeitmamas. Kann man da nicht gegen vorgehen?
Hallo,
die Problematik ist leider überhaupt nicht meine Baustelle -sorry !
Viel Erfolg bei der weiteren Recherche.
Hallo Andrea 
Ich hoffe, dass ich dir als angehende Mitarbeiterin einer Elterngeldstelle ein bisschen helfen kann. (bin aber noch in der Ausbildung).
Grundsätzlich wird das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes hergenommen.
Da du aber Elterngeld für dein Vorkind bezogen hast, gelten diese Monate als Verschiebetatbestände.
Im Gesetz steht allerdings, dass Kalendermonate, in denen du vor der Geburt des Kindes OHNE BERÜCKSICHTIGUNG EINER VERLÄNGERUNG DES AUSZAHLUNGSZEITRAUMS Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hast, unberücksichtigt bleiben.
So ist also ein Jahr des Elterngeldbezuges ein Verschiebetatbestand. Das andere Jahr, in dem du zwar immer noch das halbe Elterngeld bekommen hast, wird zur Berechnung des 12-Monats-Zeitraums hergenommen.
Da hat dir anscheinend vor 2 Jahren jemand von der Elterngeldstelle was falsches erzählt.
Bezüglich der schwangerschaftsbedingten Krankheitstage - hast du da ein Attest vom Arzt? Dann könnten es ggf. auch Verschiebemonate werden. Aber ohne Attest geht da glaub ich gar nix. Aber hierzu kann ich dir nichts mit Sicherheit sagen. Das ist nur eine Vermutung.
Vielleicht ein kleiner Trost… Du bekommst dafür aber Geschwisterbonus bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres deines ersten Kindes iHv. mindestens 75 € pro Monat.
Liebe Grüße, Theresa
Sehr geehrte Frau Neumann,
zuerst muß ich mich entschuldigen dass ich erst jetzt antworte. Aus Krankheitsgründen hatte keine Möglichkeit mich um Ihre Anfrage zu kümmern.
In diesem Bereich ist zur Zeit viel los so bin ich nicht auf dem aktuallen Stand. Meines Wissens geben die Grundsicherungsämter und die Kindergeldstelle der Agentur für Arbeit darüber auch Auskunft. Als unabhängige Stelle könnte Ihnen vielleich auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen. Donum Vitae gibt auch immer wieder Auskunft über Rechtsfragen im Bereich Familie. Sobald ich wieder zu Kräften gekommen bin werde ich mich auch noch informieren. Es wäre schön wenn ich erfahren würde ob Ihnen jemand helfen konnte. Ich wuensche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela H. Bauer OFS
leider erstrecken sich meine rechtskenntnisse auf betreuungsrecht. somit kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen.
mfg. j. f.