Bei einem Beschäftigungsverbot bei Schwangeren erfolgt eine Lohnfortzahlung. Laut Mutterschutzgesetz wird der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate, vor der Schwangerschaft genommen oder der Durchschnittsverdienst der 13 Wochen davor. Für das Mutterschaftsgeld wird pro Kalendertag gezahlt. Somit meine ich sollte man den Durchschnittsverdienst pro Kalendertag errechnen können. Wie gehe ich vor?
Entschuldigung für die späte Antwort.
Ich kann dazu leider keine Angaben machen. Aber es gibt auf den Seiten der AOK ein gutes Expertenforum, in dem man solche Fragen stellen kann.