Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird immer Eigenverbrauch mit jetzt 19% zum UMSATZ gerechnet, und ein Eigenverbrauch mit 7% ebenfalls zum Umsatz hinzugerechnet. Sprich als Eigenentnahmen von Speisen und Getränken. Doch wie berechnet man diese Kosten pro Person???
Hi !
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten.
Man hält sich an die jährlich neu veröffentlichten Werte. Zu finden in der Richtsatzsammlung des BMF, z.B. hier:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/Wirt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/008__neu.html)
Man kann auch, wie in Nummer 2 dieser BMF-Seite zu lesen ist, Einzelaufzeichnungen führen. Also jedes Glas Kola, jede Boulette, jedes Salatblatt einzeln auflisten und bewerten.
BARUL76
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