Hallo 
folgender Fall:
Mann hat mit einer Expartnerin (waren nicht verheiratet) 7 Jährigen Sohn (lebte mit ihm und Kindsmutter 8 Monate zusammen). Zahlt regelmäßigen Unterhalt für seinen Sohn - die ersten 5 Jahre den doppelten Betrag - da er es sich finanziell leisten konnte. So untersützte er die Kindsmutter auch als sie die Miete/Nebenkosten nicht zahlen konnte oder kaufte zuätzliche Kleidung für den Sohn. Holt ihn regelmäßig alle 14 tage ab und die hälfte der ferien. Hätte ihn geren öfter aber die Kindsmutter spielt da nicht mit.
Kindsvater hat vor 3 Jahren geheiratet und noch 2 weitere Kinder bekommen (1 Jahr und 3 Jahre) zahlt auch weiterhin unterhalt nur nicht mehr den doppelten Betrag sondern 75% des Betrages der Düsseldorfer Tabelle und beteiligt sich weiter an Sonderausgaben nur den 100% Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle kann er nicht mehr zahlen da einfach die fiananziellen mittel nicht da sind. Kindsmutter sieht das überhaupt nicht ein pocht auf die Düsseldorfer Tabelle. Soweit ich weiß ist die Tabelle ein Richtwert und nicht in Stein gemeiselt. Kann mir jemand sagen wie sich der Unterhalt für das 1. Kind genau berechnen lässt. Es werden doch bestimmt die beiden anderen Kinder auch mit angerechnet - soweit ich weiß die Mutter des 1 Jährigen auch?!??
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!