Wie berechnet man den Unterhalt für 1. Kind?

Hallo :smile:
folgender Fall:

Mann hat mit einer Expartnerin (waren nicht verheiratet) 7 Jährigen Sohn (lebte mit ihm und Kindsmutter 8 Monate zusammen). Zahlt regelmäßigen Unterhalt für seinen Sohn - die ersten 5 Jahre den doppelten Betrag - da er es sich finanziell leisten konnte. So untersützte er die Kindsmutter auch als sie die Miete/Nebenkosten nicht zahlen konnte oder kaufte zuätzliche Kleidung für den Sohn. Holt ihn regelmäßig alle 14 tage ab und die hälfte der ferien. Hätte ihn geren öfter aber die Kindsmutter spielt da nicht mit.
Kindsvater hat vor 3 Jahren geheiratet und noch 2 weitere Kinder bekommen (1 Jahr und 3 Jahre) zahlt auch weiterhin unterhalt nur nicht mehr den doppelten Betrag sondern 75% des Betrages der Düsseldorfer Tabelle und beteiligt sich weiter an Sonderausgaben nur den 100% Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle kann er nicht mehr zahlen da einfach die fiananziellen mittel nicht da sind. Kindsmutter sieht das überhaupt nicht ein pocht auf die Düsseldorfer Tabelle. Soweit ich weiß ist die Tabelle ein Richtwert und nicht in Stein gemeiselt. Kann mir jemand sagen wie sich der Unterhalt für das 1. Kind genau berechnen lässt. Es werden doch bestimmt die beiden anderen Kinder auch mit angerechnet - soweit ich weiß die Mutter des 1 Jährigen auch?!??
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!

Halle,

Minderjährige Kinder – gleich aus der wievielten Ehe – sind einander gleichberechtigt, § 1603 II BGB. Das gilt nach dem Gesetz nicht, wenn die minderjährigen Kinder schon verheiratet sind (denn diese haben dann ja Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehepartner). Auf der anderen Seite gilt diese Regelung auch für volljährige Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind und noch im Familienhaushalt wohnen.

Hoffe konnte weiter helfen. Am besten kann ein Anwalt helfen.
Gruß Sunny

Hallo,

die Kindsmutter des ersten Kindes kann sich den Unterhalt kostenlos beim Beistand des Jugendamtes errechnen lassen.

Der Beistand fordert vom Vater die entsprechenden Unterlagen an, errechnet den Kindesunterhalt und fordert dann den Vater auf eine Verpflichtungsurkunde zu unterschreiben.

Gefällt einem der errechnete Betrag des Beistandes nicht, kann man immernoch zum Rechtsanwalt gehen

grüße
miamei

Hallo,

aus Zeitgründen lese Dir hier http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/3… meine Antwort durch.

Gruß
Ingrid