Wie berechnet man den Vorschusszins bei Kündigung von Spareinlagen? In meinem Fall war ich einen Tag zu früh bei der Bank. Vertragsende für 8% war heute, ab morgen liefen die 1,25%.
Gruß
Joachim
Der Vorschusszins ist ein Zinssatz, der von Deiner Bank festgelegt wird (siehe Preisverzeichnis). Häufigste Variante soweit ich weiß: 1/4 des Habenzinssatzes, in Deinem Falle also 2%.
Entscheidend für den nominal zu zahlenden Vorschusszins ist desweiteren noch die Kündigungsfrist. Üblich sind 3 Monate, sprich 90 Tage.
Wenn du also 1 Tag zu früh da warst (vor Ablauf der Kündigungsfrist), dann kann Dir die Bank also nur für einen einzigen Tag Vorschusszinsen berechnen, es sei denn es wurde anderes vereinbart, was bei 8% durchaus möglich sein kann.
Die Formel lautet also:
Vorschusszinsen in DM = Anlagebetrag * (Kündigungsfrist - abgelaufene Tage) * Vorschusszinssatz / 36000
Für Fragen stehe ich zur Verfügung
MfG
Jörg
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Der Vorschusszins ist ein Zinssatz, der von Deiner Bank
festgelegt wird (siehe Preisverzeichnis).
Wird nicht von der Bank sondern vom Gesetzgeber geregelt.
1/4 ist korrekt.
Ebenfalls verpflichtet der Gesetzgeber die Banken zum Abzug.
Dies wird auch geprüft.
Tom