Wie berechnet man eigentlich die Wohnungsgröße?

Hallo liebe www-ler,

wie berechnet man eigentlich als Privatperson die Wohnungsgröße, sprich, wie ermittelt man Raumgrößen?
Geht es wirklich nach den Formeln der Flächenberechnung, also erst ein großes Rechteck nehmen und dann kleinere Teilflächen in Dreiecke oder Rechtecke oder Quadrate aufteilen und addieren? Machen das die „Profis“ genauso, oder gibt es Hilfsmittel oder Tricks. Die wenigsten Räume sind ja glatt ein Rechteck oder Quadrat, oft gibt es kleine Schrägen oder Schornsteine, Erker etc.
Dankeschön!

Cea

Hallo Cea,

natürlich machen das die Profis nicht mit Aufschnipseln in Quadrate, etc. *grins*

Zur Ermittlung der Wohungsgröße bzw. der Wohn- und Nutzflächen verwendet man DIN 283. Einen Auszug daraus findest Du unter anderem unter: http://home.t-online.de/home/AOsswald/din_283.htm.

Beste Grüße

Tessa

Was bedeutet …
…Die Grundflächen von Wohnräumen sind aus den Fertigmaßen (lichte Maße zwischen den Wänden) zu ermitteln …
„LICHTE MAßE“???

Hallo Tessa,

vielen Dank für die schnelle Antwort, aber was bedeutet das oben zitierte?

DANKE!!

Cea

Hallo noch einmal,

‚lichte Maße‘ bedeuten schlicht und ergreifend die Innenmaße, also z. B. Abstand zwischen zwei ‚fertigen‘ (verputzten) Wänden. Super-dilettantisch ausgedrückt: ‚der lichte Abstand ist der Abstand zwischen zwei Gegenständen, in dem man das Licht sehen kann‘. Und da Licht üblicherweise nicht durch Putz kriecht… *g*

Kommst Du damit weiter?

Beste Grüße

Tessa

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aha …
Hallo Tessa

Also wenn ich noch einmal zusammenfassen darf:
was wie gemessen wird, steht in dieser DIN. Ansonsten wird einfach ein Maßband genommen und angelegt…in der Hoffnung, daß die Wände nicht schief sind. Also ist eigentlich gar kein supergenaues Ergebnis möglich, bzw. wird auch gar nicht erwartet. Letzlich kann bei verschiedenen Personen auch ein unterschiedliches Ergebnis rauskommen …?

Mir geht es darum:
Wir wollen eventuell eine Wohnung vermieten. Wenn wir die Wohnung ausmessen, sollte möglichst kein Herr Sowieso vom Amt Blablabla kommen können und sagen: die Wohnung ist aber 1m² größer/kleiner/ was weiß ich. Wenn wir die Wohnung nach bestem Wissen und Gewissen nach dieser DIN ausmessen, geht das i.O.?

DANKESCHÖN!

Cea

PS: Ich kann mich grob daran erinnern, daß wir eine ganz andere Wohnungsgröße rausbekommen haben, als wir die Maße vom Laminatverlegen unserer jetzigen Wohnung genommen haben …

Hallo Cea,

nimm den von Tessa dargelegten Link. Lichte Höhe ist die die vom Fussboden aus gemessene Höhe bis zur Schräge. Also Massband auf Fussboden und dann bis zu einem Meter messen. Die Fläche, die von 0 bis zum diesem Meter liegt wird nicht als Wohnfläche gerechnet. Die Fläche unterhalb und zwischen der Schräge in Höhe eines Meters und von 2 Metern wird mit 50 % berechnet. Einbauten werden auch bis zur Wand gemssen. Fenster sind in voller Höhe zu berechnen, auch wenn diese in der Schräge liegen.

In der Rechtsprechung wird die DIN 283 anerkannt, obwohl diese ersatzlos vom DIN-Ausschuss gestrichen wurde. Bei Maisonett - Wohnungen gehen bereits einige Gerichte dazu über, dass auch Flächen unter einen Meter voll anerkannt werden, wenn dort z.B. ein Bett aufgestellt werden kann.

Gruss Günter

Warum nimmst Du nicht die Wohnflächenberechnung aus dem Bauantrag ?

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Jetzt habe ich es kapiert …
Hallo Günter,

Danke nochmal für Deine Erklärung, jetzt ist es klar!

Warum nimmst Du nicht die Wohnflächenberechnung aus dem
Bauantrag ?

Wir wollen eine Gebrauchtimmobilie kaufen, die Originalpläne sind irgendwann im Krieg verschwunden. Jetzt muß sich noch rausstellen, was noch beim Grundbuchamt liegt.

Einen schönen Abend noch!

Cea

Als Ergänzung zu allen anderen, richtigen Antworten, hier noch 3
Tip´s:
Du mußt im Mietvertrag keine Wohnungsgröße angeben. Es reicht,
wenn Du eine z.B. 2 Zimmer Wohnung vermietest.

Es gibt auch noch die II. Berechnungsverordnung, wonach z.B. im
öffentlich geförderten Wohnungsbau berechnet werden muss. Zudem
berechnen die meisen Bauträger / Wohnungsbauunternehmen danach.
Dies ist eine gültige Verordnung und sicherlich auch im www zu
finden.
Du kannst danach auch nach Rohbaumaszen mit 3% Putzabzug rechen.
Wichtig bei den Dachschrägen: bis 1m nichts, zwischen 1-2 m 50%
anrechnen. Balkone kannst Du ebenfalls zu 50 % anrechnen.

Pläne vom Haus gibt es meistnes noch im Bauordnugnsamt Deiner
Stadt. Als Eigentümer ( oder mit Vollmacht des Eigentümers )
darfst Du Deine Akte einsehen und sogar Kopien anfertigen.

Gruss, Pia