Wie berechnet man Gehalt bei einer GmbH

Hallo,

angenommen jemand grüdnet eine GmbH und stellt sich slebst als Angestellter in diese ein um die juristische Person zu vertreten und das Geschäft zu führen.

Wie hoch berechnet man unter einbeziehung des Umsatzes und des Gewinnes sein Jahresgehalt?

Fixum+

Wie hoch berechnet man unter einbeziehung des Umsatzes und des
Gewinnes sein Jahresgehalt?

  1. Hautsächlich als Fixum, denn zu sehr umsatzabhängige Besoldung kann zum Verlust des GmbH-Status führen.

  2. Wären 40 - 400 TDM/a die übliche Spanne je nach Branche und Umsatz (http://www.kmu-blog.info/vergutungsstudie-geschaftsf…)

Gruß

Stefan

Danek schon mal Stefan.

Ist den eigentlich nicht der Gewinn vor Gehältern auch wichtig?
Ich grübel gerade etwas, so kann ein Verkauf ja schnell einmal 5 millionen Umsatz machen, da aber nur 200-300 tausend Gewinn.
Ein extrem hoch Technischer Betrieb der mehr Dienstleistung und Service anbietet aber mit 0,6 mio Umsatz auch 500 tausend Gewinn vor Gehalt und Steuer.

So ganz kapiere ich das mit den Gehalt von Gewschäftsführern noch nicht.
Oder wird das pauschalisiert das einfach 2-2,5% vom Umsatz genommen wird?

Währe voll super wenn du es mir erklären könntest.

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VORSICHT - verdeckte Gewinnausschüttung

Hallo,

wenn es sich um eine sog. Ein-Mann-GmbH handelt, wo der Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, muss man tunlichst darauf achten, nicht eine sog. vGA (verdeckte Gewinnausschüttung) zu begehen.

Die Ein-Mann-GmbH ist das Pendant zum Einzelunternehmer mit dem wesentlichen Unterschied, dass bei der GmbH die Haftung bekanntlich begrenzt ist.

Die GmbH als Kapitalgesellschaft wird grundlegend anders besteuer als der Einzelunternehmer (EU).
Anders als beim EU mindert das Geschäftsführergehalt bei dr GmBH den steuerpflichtigen Gewinn. „Genehmigt“ man sich demnach ein zu hohes Gehalt, wird dieses zwar beim GmbH Eigentümer als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit „korrekt“ versteuert, gleichwohl muss aber die GmbH weniger Steuern zahlen. Hier hat der Fiskus massiv etwas dagegen.

Das GmbH-GF-Gehalt sollte sich demnach an dem Ansatz orientieren, der in der jeweiligen BRanche üblich ist; das auch einem fremden Geschäftsfürher gezahlt würde.

VG
TraderS

Servus,

TraderS hat den wesentlichen Stolperstein schon benannt: Die verdeckte Gewinnausschüttung hat mit dem Halbeinkünfteverfahren zwar einen Teil ihres Schreckens verloren, aber sie kann immer noch richtig teuer werden.

Von vornherein sollte auf eine umsatzabhängige Tantieme verzichtet werden, weil man mit ihr schon mitten drin in der Soße steht. Die Idee dabei ist, dass der GF ja kein „Nur-Vertriebler“ ist, d.h. sein Erfolg besteht nicht aus dem Ranschaffen von Umsatz, sondern aus dem Erwirtschaften von Ertrag: Da liegen seine Zielgrößen.

Aus steuerlicher Sicht also Tantiemen für Gesellschafter-GF einer Einmann-GmbH immer gewinnabhängig, nie umsatzabhängig.

Über die Höhe, von der an das gefährlich wird, gibt es sehr umfangreiche Rechtsprechung und allerlei Büchelchen. Richtschnur ist in etwa: Wenn man bei dem bleibt, was man gefühlsmäßig nicht für überzogen hält, und was die GmbH nicht arm macht, liegt man nicht daneben. Der Begriff der vGA ist dabei auch wörtlich zu verstehen: Das Geser-GF-Gehalt dient einschließlich Tantieme nicht dazu, den Gewinn aus der GmbH zu ziehen, sondern den GF zu entlohnen.

Am Rande: Je näher man dabei bei Verhältnissen steht, die sich „draußen“ auch finden, desto leichter ist die Sache zu verteidigen. Das kann z.B. bedeuten, dass man die Tantiemenprozentsätze so staffelt, wie das bei einem fremd angestellten GF auch sein könnte: Der kriegt nicht vom ersten € Gewinn an „seine“ Tantieme, sondern erst ab Erreichen eines vereinbarten Schwellenwertes, und je höher er oberhalb liegt, desto mehr vom Kuchen ist „seins“.

Mit einer solchen Staffel dürfte es nicht so schwer zu vertreten sein, wenn unterm Strich ein Drittel des Gewinns vor Tantieme und Steuern aus der GmbH per Tantieme rausgezogen wird.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wie bei meiner anderen Antwort beschrieben:

Zielgröße für die Tätigkeit des GF ist der Ertrag, nicht der Umsatz oder der Rohertrag oder irgendwas anderes vorher in der GuV. Und nur vom Ertrag darf seine Tantieme abhängig sein. Alles andere führt ruckzuck zur verdeckten Gewinnausschüttung - d.h. zu Ertragsteuern auf Beträge, die man schon lang „in Sicherheit“ glaubte, und das einige Jahre später, wenn man es u.U. überhaupt nicht brauchen kann.

Schöne Grüße

MM

Servus,

  1. Hautsächlich als Fixum, denn zu sehr umsatzabhängige
    Besoldung kann zum Verlust des GmbH-Status führen.

dazu gehört noch sehr viel mehr, nämlich eine unentwirrbare Verquickung der Vermögenssphären, sowas wie „Hauptkasse II“ als Geser-Verrechungskonto, das den größten Teil der Aktivseite für sich beansprucht und dergleichen. Ich habe ein einziges Mal erlebt, dass bei einer Bp eine katastrophal geführte Einmann-GmbH in Gefahr kam, steuerlich als Einzelunternehmen klassifiziert zu werden. War aber bloß eine Drohung, um den GF ein bissel kooperativer zu stimmen.

Üblich ist dieser Holzhammer nicht, weil auch sehr schwer zu vertreten.

Der Haken ist eher die verdeckte Gewinnausschüttung, die viel leichter anzuwenden ist und auch schon ordentlich Geld heimbringen kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo
Grundlage ist immer ein Geschäftsführeranstellungsvertrag, denn nur dort wird für den GF das Gehalt festgelegt. Konkret sagt man, dass die gesamten Lohnkosten einer GmbH nicht mehr als 30-36% vom Umsatz betragen sollten
Ihr
Online Gründerlotse

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Servus Gründerlotse,

hab ich da was verschlafen?

Wie genau kann man als Geser-GF einer Einmann-GmbH bei einer umsatzabhängigen Tantieme die vGA-Problematik umschiffen?

Schöne Grüße

MM