Hallo, meine Frage. Jemand wird zum 15. des Monats gekündigt und möchte noch 3 Tage Urlaub ausgezahlt bekommen. Im Monat bekommt er ein Gehalt in Höhe von 650 Euro. Habe mal gehört, das Bruttogehalt wird durch 13 Wochen Wochen geteilt, dann wieder mit 3 Monaten multipliziert, dann wieder durch 5 Wochen geteilt und multipliziert mit den 3 Urlaubstagen. Ist das so richtig? Wenn ja, wieso rechne ich mit 3 Monaten und 13 Wochen?
Hoffe, auf liebe Antworten.
Hallo,
zuerst einmal gehe ich davon aus, daß wir nicht über „Urlaubsgeld“ reden, sondern über „Urlaubsentgelt“ bzw. „Urlaubsvergütung“.
Sofern nicht per TV oder Arbeitsvertrag eine andere Berechnungsgrundlage vereinbart wurde, gilt die in § 11 BUrlG angegebene Grundlage zwingend:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Aus dem Monatsgrundlohn ist ein Wochenlohn zu errechnen, dieser ist mit 13 zu multiplizieren.
Sofern in den letzten 13 Wochen vor Antritt/Abgeltung des Urlaubs zusätzliche Zahlungen (Zeitzuschläge, Prämien, Akkordlöhne… alles außer bezahlte Überstunden ) anfielen, sind diese Zahlungen zu summieren.
Summe 1 und Summe 2 addieren.
Für den Berechnungszeitraum (13-Wochen-Frist) ist die tatsächliche Zahl der Arbeitstage zu ermitteln, an denen der AN zur Arbeit verpflichtet war einschl. bezahlter Feiertage sowie AU-Tagen.
Summe 3 ist durch Summe 4 zu teilen. Dies ergibt das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag.
&Tschüß