Liebe Elisa
Ich habe Ihre Anfrage erhalten. Gern versuche ich zu helfen. Ich selbst habe schon Immobilienkredite in Anspruch genommen und kenne mich damit recht gut aus.
Ihre Formulierungen lassen vermuten, dass Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und dass Sie mit solchen Dingen keine Erfahrungen haben.
Ihren Text verstehe ich so:
- Sie haben eine Wohnung zum Preis von 28.000 Euro gekauft.
- Sie haben dafür bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen über 28.000 Euro.
Das ist noch ganz leicht zu verstehen.
Die Bank möchte sich absichern für den Fall, dass Sie Ihre Raten nicht zahlen. Deshalb wird in das Grundbuch eine Grundschuld über den Kaufpreis von 28.000 Euro eingetragen. Wenn Sie zahlen, macht das nichts. Wenn Sie nicht zahlen, kann die Bank im schlimmsten Fall die Wohnung verkaufen und den Kaufpreis bis 28.000 Euro einbehalten.
Darüber hinaus wird Ihre Zinsbelastung in das Grundbuch eingetragen. Dabei wird ein hoher Zinssatz unterstellt, der höher sein kann als der tatsächlich zu zahlende Zinssatz. Damit gibt es für die Bank eine Reserve, falls die Zinsen einmal steigen sollten. Das braucht Sie nicht zu beunruhigen. Sie zahlen nur die Zinsen, die Sie vertraglich vereinbart haben.
Wenn Sie nicht regelmäßig zahlen, wächst Ihre Schuld, und damit wachsen auch die Zinsen. Das ist ein weiterer Grund für die hohe Zinsabsicherung. Kein Problem, wenn Sie pünktlich zahlen.
Der Notar hat also richtig und fair gehandelt, und für die Frage nach der Restschuld ist er nicht der richtige Ansprechpartner. Er wird sie nicht beantworten, auch nicht gegen Bezahlung!
Was Sie über die Raten und die Zinsen schreiben, kann meiner Meinung nach nicht richtig sein (vielleicht ist es auch nur falsch wiedergegeben).
In einem Darlehensvertrag werden unter anderem der Zinssatz und die Rückzahlungshöhe festgeschrieben.
Ich weiß nicht, wieviel Zinsen man derzeit zahlt. Das könnten meiner Schätzung nach etwa 6 - 8 Prozent pro Jahr sein. Die Tilgung beträgt bei hohen Kaufpreisen meist 1 % pro Jahr. Mann kann natürlich auch 2 % pro Jahr vereinbaren (oder sogar noch mehr). Das ist Verhandlungssache. Je höher der Prozentsatz, um so früher ist das Darlehen abbezahlt. Bei einem Prozent zahlt man z.B. ca. 33 Jahre lang, bei zwei Prozent etwa die Hälfte. Extrazahlungen, wie Sie sie vereinbart haben, verkürzen die Zeit noch einmal.
Angenommen, der Zinssatz beträgt 7 % pro Jahr und die Tilgung 2 % pro Jahr. Daraus ergäbe sich folgende Monatsbelastung:
28.000 / 100 * (7+2) = 2.520 pro Jahr = 210 pro Monat.
Davon sind:
28.000 / 100 * 7 = 1.960 pro Jahr = 163,33 pro Monat Zinsen. Diese sind für die Bank!
28.000 / 100 * 2 = 560 pro Jahr = 46,66 pro Monat Tilgung.
Nach einem Monat verringert sich die Schuld um 46,66 Euro auf 27.953,34 Euro.
Die monatliche Rate, die Sie zahlen, bleibt immer gleich. Weil aber nach einem Monat die Restschuld geringer ist, ergibt sich im zweiten Monat folgende Rechnung für die Zinsen:
27.953,34 / 100 * 7 / 12 = 163,33 Euro.
210 Euro minus 163,33 Euro für Zinsen, da bleiben 46,67 für Tilgung (also etwas mehr als im ersten Monat. Dieses Verhältnis verbessert sich von Monat zu Monat immer mehr zu Gunsten der Tilgung).
So ergibt sich im dritten Monat folgende Rechnung für die Zinsen:
27.906,87 / 100 * 7 / 12 = 163,06 Euro.
210 Euro minus 163,06 Euro für Zinsen, da bleiben 46,94 für Tilgung (wieder etwas mehr als im ersten und zweiten Monat). Restschuld: 27.743,81 Euro.
Die 210 Euro bleiben immer gleich. Aber der Anteil der Zinsen wird jeden Monat weniger, die Tilgung mehr.
Wenn Sie zwischendurch Sonderzahlungen leisten, verbessert sich das Verhältnis Zinsen / Tilgung immer schneller und stärker.
Ich habe für mich einmal eine Excel-Tabelle geschrieben. Diese kann ich Ihnen schicken, wenn Sie Excel auf Ihrem PC haben. Sie müssen dann nur Ihre Startzahlen (Zinssatz und Tilgungssatz) eintragen. Sonderzahlungen kann diese Tabelle aber nicht berücksichtigen.
Sobald Sie Ihre Daten eingetragen haben, sehen Sie sofort die Veränderungen.
Wenn Sie diese Tabelle haben möchten, müssen Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mitteilen.
Damit ich mir ein Urteil bilden kann, können Sie mir auch die Seite Ihres Darlehensvertrages einscannen und schicken, auf dem Zinsen und Tilgung festgeschrieben sind und auf der die monatlichen/dreimonatlichen Zahlungen festgelegt sind. Ihren Namen können Sie gern unkenntlich machen.
Meine Antwort kann etwas auf sich warten lassen. Im Moment schaue ich nicht täglich in mein Postfach.
Freundliche Grüße
Peter
Liebe/r Espertin/e!
Ich habe ab Jan. 2010 einen Kredit für meine Wohnung in Höhe
von 28.000 € plus 2% jährlich zurückzuzahlen.