Hallo,
ich hätte gern mal gewusst, wenn jemand im letzten Jahr von Juli-z.B. 5. Oktober 2010 gearbeitet hat, dann 2 Wochen arbeitslos wurde, sich aber in einer Sperrfrist befand, dann wieder eine neue Arbeit aufgenommen hat und nach 9 Monaten wieder arbeitslos wurde, wie sich dann das Arbeitslosengeld berechnet. Der Anspruch vom Oktober 2010 wäre ja dann noch nicht aufgebraucht. Nehmen wir an für 360 Kalendertage, bleiben ja noch ca. 350 Tage übrig. Wird das Arbeitslosengeld neu berechnet oder bekommt man das gleiche Arbeitslosengeld? Danke.