Hallo zusammen,
Soviel ich weiß, errechnet sich das Mutterschaftsgeld aus den letzten 3 Monaten des Gehaltes und wird zu einem Teil von der Krankenkasse bezahlt und der AG stockt bis zum Nettogehalt auf.
Wie sieht es aber bei folgendem Beispiel aus:
Während der Elternzeit wird eine Teilzeittätigkeit bei dem normalen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst)ausgeübt, bis August beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 15 Stunden, diese wird zum 1. September auf 30 Stunden aufgestockt. Mitte November beginnt allerdings der Mutterschutz für das zweite Kind. Somit wurden noch keine volle 3 Monate mit dem höheren Gehalt gearbeitet. Nun wüsste ich gerne, wie sich nun das Mutterschaftsgeld errechnet (was der Arbeitgeber aufstockt). Werden also Sep. und Okt. voll angerechnet und dann der Aug dazugenommen als „günstigerer“ Monat oder wird es tageweise berechnet, sprich, halber Aug., Sep., Okt. und halber Nov.?
Immerhin macht diese Überlegung einen Unterschied von 150 Euro monatl. während des Mutterschutzes.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG
Tomnic