Hi,
um dir genau den FZ zu nennen, benötige ich noch eine Info von dir, denn der FZ richtet sich nicht nach der Therapie sondern nach dem Befund deiner Zähne im Mund.
Frage: handelt es sich hier um eine „zahnbegrenzte Einzelzahnlücke“?
Und, wenn ja, sind die Zähne vor und hinter der Lücke gesund oder mit intakten Kronen oder Brücken bereits versorgt.
Wenn das Implantat am Ende einer Zahnreihe steht, dann ist das eine ganz andere FZ Klasse, dann bekommt man viel weniger FZ.
Du kannst von deinem Zahnarzt die Kopie des Heil-und Kostenplanes verlangen + den Anhang zum Heil-und Kostenplan, das ist der Plan (zwei Blätter), der wahrscheinlich vom Zahnarzt direkt an die Krankenkasse geschickt wurde, ohne dass du es gesehen hast. Der HKP ist nicht für die Implantatschraube, sondern nur für die Krone die dann auf das Implantat drauf kommt.
Auf diesem HKP siehst du nämlich, welche Begründung angegeben wurde, denn wenn es sich um eine zahnbegrenzte Einzelzahnlücke handelt, dann sollte es auch drauf stehen.
Dann bekommt man sehr guten Zuschuß.
Dieser FZ wird natürlich niemals die ganzen Kosten decken können, aber er ist schon lukrativ.
Du musst auch wissen. dass für den HKP für das Implantat selbst die Kasse keinen FZ gibt. Ist nach den Richtlinien so.
FZ gibt es nur auf die Suprakonstruktion, das heißt nur auf das was dann auf das Implantat drauf kommt, also z.B. Krone, Brücke, Prothese usw.
Wenn ich diese Info bekomme kann ich dir genau deinen Doppelten FZ oder auch den normalen mit 30% Bonus mitteilen.
Schöne Grüße
Anna 