Wie berechnet sich die Belastungsgrenze kk Eigenan

Hallo

Der Eigenanteil bei stationärer Behandlung beträgt ja 10 € pro Tag. Die Belastungsgrenze liegt meines Wissens bei 2 % des Bruttoeinkommens.

Jetzt habe ich aber etwas von einer maximalen Zuzahlung für ALG 2 Bezieher in Höhe von 84,24 € gelesen. Hier werden doch 2 % von 351 € berechnet. Das ist aber doch Netto, es kommt ja Miete und Heizung dazu. Dies muss ein Arbeitnehmer ja auch noch vom Netto zahlen.

Ein Geringverdiener mit unter 1000 € Brutto müsste hier doch deutlich mehr Eigenanteil zahlen als ein ALG Bezieher, obwohl er nicht mehr Netto zur Verfügung hätte. Oder unterliege ich hier einem Denkfehler?

Gruss vonsales

Hallo,

die Belastungsgrenze ist ein jährlicher Grenzbetrag.
Näheres ergibt sich aus § 62 SGB V.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html

Gruß Woko

Hallo Woko

Danke für den Link. Die Frage für die Berechnung hat das jedoch nicht beantwortet. Mir geht es darum ob das Einkommen und ALG II gleichgestellt sind. Sieht irgendwie nicht danach aus.

Gruss vonsales

Hallo,

in der angegebenen Rechtsgrundlage steht, dass als Einnahmen zum Lebensunterhalt die Regelsätze des Alg II gelten. Sie werden deshalb wie Bruttoeinkommen berücksichtigt. Hier noch Alg II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html

Gruß Woko