Ich lese immer wieder über die Zuverdienstberechnung bei Arbeitslosengeld I und einem Nebenjob, ich würde aber gerne die Berechnung der Zuverdienstgrenze bei ALGI + einer Selbstständigkeit.
Hier heißt es in einem Text:
Bei Arbeitslosen, die während der letzten 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben, bleibt der gesamte durchschnittliche Monatsverdienst anrechnungsfrei (§ 155 Abs. 2 SGB III).
Oder hier im Text:
Wenn Sie mehr Geld hinzuverdienen möchten, können Sie aber auch einen weiteren Freibetrag beziehen. Diesen bekommen Sie gewährt, wenn Sie laut Bundesagentur für Arbeit „in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldes neben einem Versicherungspflichtverhältnis mindestens 12 Monate eine Nebenbeschäftigung ausgeübt haben.“ Die Höhe dieses Betrages richtet sich hierbei nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, beläuft sich aber mindestens auf 165 Euro.
Verstehe ich es richtig, dass nach der G/V bei der Selbstständigkeit 165.- übrige bleiben, ich diese anrechnungsfrei behalten darf. Besteht die Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit länger als 12 Monate wird zusätzlich zu dem Freibetrag von 165.- ein weiterer Freibetrag möglich, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate ergibt, aber mindestens nochmals 165.- ist. Würde dann einen Gesamtfreibetrag von 330.- ergeben.
Was meint Ihr?