Wie berechnet sich Grunderwerbssteuer

Hallo zusammen,

wir wollen von einem Bauträger ein Haus kaufen. Die Kaufnebenkosten habe ich wie folgt ermittelt:

Notar:
1,5% vom Kaufpreis
0,4 % von Kredithöhe

Grundbuchamt:
0,6% vom Kaufpreis
0,3% von Kredithöhe

Grunderwerbssteuer:
3,5% vom Kaufpreis

Bezieht sich die Grunderwerbssteuer nur auf den Wert des Grundstückes oder auf das komplette Haus, das gekauft wird ?

Für Eure Infos bin ich sehr dankbar
Sonja

Hallo Sonja,

auf das gesamte Haus.

Bei einer Eigentumswohnung ebenfalls auf den Kaufpreis ohne z.B. Einbauküche oder Einbauschränke.

Sonst würde für Wohnungen nur Minimal Steuer wegen geringen Grundstücksanteil anfallen - Pustekuchen.

Grüße

Wendy

Na sowas !
Hallo Wendy,
dann sollten die aber den Namen der Steuer ändern… finde ich echt eine Gemeinhat, daß dann das Haus doppelt und dreifach versteuert werden muß, denn es wurde ja bei der Erstellung bereits MWSt. bezahlt - von meinem versteuerten Gehalt…

*mansollteauswandern*
Trotzdem danke für die Antwort ;.)
LG
Sonja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In eurem Fall ist es so, wie bereits beschrieben. 3,5% auf Gesamtkaufpreis.

Kaum noch nachzuvollziehen ist die Steuersystematik, wenn man ein Grundstück bereits hat. Dann kann man nämlich den gleichen Bauträger beauftragen, dass gleiche Haus auf dieses Grundstück zu bauen. Es werden dann keinerlei weiteren Grunderwerbssteuern fällig.

Gruß Norbert

Hallo Norbert,

vorsicht mit deiner Aussage, wird das Grundstück von einem Bauträger gekauft und selbiger errichten nach einiger Zeit auch das Haus wird die Grunderwerbsteuer auch auf den Kaufpreis des Hauses festgesetzt, da ein direkter Bezug zwischen Grunderwerb und Errichtung des Gebäudes gezogen werden kann.
Beim privaten Kauf oder Erbe eines Grundstückes und anschliessender Beauftragung eines Bauträgers ist es dann so wie von dir beschrieben.

Gruß

Boeserwolf

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Hallo,

Hallo Wendy,
dann sollten die aber den Namen der Steuer ändern… finde
ich echt eine Gemeinhat, daß dann das Haus doppelt und
dreifach versteuert werden muß, denn es wurde ja bei der
Erstellung bereits MWSt. bezahlt - von meinem versteuerten
Gehalt…

*mansollteauswandern*
Trotzdem danke für die Antwort ;.)
LG
Sonja

Es geht noch gemeiner - mußt Du nach nem Jahr wieder verkaufen, weil Du Pleite bist (oder wegziehen willst oder sonstwas) muß der Käufer wieder komplett Grunderwerbssteuer zahlen - und Du bekommst sie trotzdem nicht zurück.

Aber tröste Dich - in anderen Ländern gibt es andere saftige Steuern - in USA z.B. Propriety Tax - und die ist je nach Staat nicht wenig und fällt jährlich an…

Wendy