Nun brauche ich doch mal wieder die Hilfe der Experten, da mir der Kopf vom vielen Lesen schon Glüht. Ich hoffe daher eher auf Erfahrungen, als das ständig zitierte Urteil von 2001…
Bei mir geht es um einen Umzug in Etappen, d.h. 8/2011 rein und 1/2012 raus. War von vorn herein geplant und 33 qm sind insb. beim - ebenfalls vorher fest stehenden - Nachzug der Familie ja auch etwas zu klein. Die kleine Wohnung habe ich einzig aus finanziellen Gründen bezogen, da noch nicht „mehr ging“ aber im Nachhinein war es eine sehr dumme Entscheidung, weil:
Der vorherige Wohnsitz ein Zimmer im Elternhaus (~1 Jahr Wohndauer) war, also fällt die doppelte HF flach.
Ich 50% des Haushalts mit dem Privat-PKW geholt habe und der Rest noch dort lagert.
Meine Frau aus dem Ausland nachzieht und in dieser Stadt noch nichts Neues in Aussicht hat -> berufliche Gründe fallen weg.
Die JETZIGE Wohnung Courtagefrei war, also nichts zum Absetzen.
Ich aber für die alte Küche, Böden, Tapeten, Jalousien und und einige Möbel 1800€ Abstand bezahlt habe, schön blöd!
Die NEUE Wohnung aber erst nach ~300 km Besichtigungsfahrten gefunden wurde und 1300€ Courtage gekostet hat.
Sie natürlich keine Küche hat.
Und ich natürlich auch noch den Rest aus dem Elternhaus holen muss, der jetzt aber zum zweiten Umzug zählt und damit auch flach fällt.
Ungünstiger kann’s doch kaum laufen, oder…??? Ich hoffe daher ganz stark auf den ein oder anderen Tipp, wie man dem Finanzbeamten zumindest den zweiten Umzug schmackhaft machen kann. Der erste ist mir ja im Zweifel egal, denn das mit dem Abstand war eigene Dummheit und die restlichen Kosten halten sich in Grenzen. Aber jetzt Courtage, zweimal großer Möbelwagen, doppelte Miete für einen Monat etc…
Hi,
du könntest deine Frau anstellen - z.B. als Haushaltshilfe auf €400,- Basis; dann ist IHR Umzug zu dir steuerlich absetzbar, da er der Einkommenserzielung dient. Etwas anderes fällt mir da auch nicht ein und die Erfolgchancen möchte ich auch nicht bewerten…
Viel Erfolg!
Beruflich bedingte Umzugskosten werden anerkannt, wenn die Fahrtzeit zur Arbeit sich dadurch um mind. 1 Stunde verkürzt. Wenn das der Fall ist, können Sie die Umzugskostenpauschale als Werbungskosten geltend machen. Falls die Fahrtzeit sich durch den ersten Umzug um 1/2 Stunde und durch den zweiten Umzug nochmals um 1/2 Stunde verringert hat, können Sie nur auf das Wohlwollen des Finanzbeamten hoffen.
Hallo,
kannst Du vielleicht noch kurz erklären warum du umgezogen bist. Wie weit der erste Wohnzitz vom Wohnsitz am Arbeitsort. Und wie passen die Eltern da rein?
Wäre es eine Idee die Familienzusammenführung als Ausgegewöhnlich e Belastun abzusetzten da die Ehgefrau im Ausland lebte. Wie sieht es mit Unterstützung hierfür aus?
LG
wenn Deine neue Wohnung näher an Deiner Arbeitsstätte liegt, dann geht da was. Anderenfalls nicht.
Eigener Hausstand ist eh die Voraussetzung.
Ich sehe da sonst keine anderen Chancen.
Hallo Dennis,
das Wichtigste müsste ich noch wissen: warum sind Sie aus dem Zimmer im Elternhaus in die 33 qm-Wohnung gezogen? Nehmen wir an, Ihr Elternhaus ist in Ort A und Sie sind von A nach Ort B gezogen. Wieviel km liegen zwischen A und B? Umzugskosten sind grundsätzlich Werbungskosten aber nur wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Hierzu bräuchte ich noch ein wenig Info.
Gruss Barbara
dazu kann ich dazu nichts sagen, da mir ihr Fall sehr
speziell scheint.
Ich erinnere mich nur, dass es für beruflich veranlassten
Umzug eine Umzugskostenpauschalen existieren.
das ist ja ein schönes Chaos. Soweit mir bekannt ist, kann man pro Jahr nur 1 Umzug beim Finanzamt als Kosten angeben und der muss aus beruflichen Gründen erfolgt sein.
ehrlich - man darf seine Frau als Haushaltshilfe einstellen? Wenn das ginge würd’s doch fast jeder machen, weil man das Gehalt ja wieder absetzen könnte, obwohl sie bei 400€ keinerlei weitere Abgaben zahlen müsste. Da muss ich gleich nochmal nach suchen - danke für die Anregung
Ihren Umzug werden sie wohl nicht bezahlen, da es mir schwer fallen dürfte zu rechtfertigen, warum sie aus dem fernen Ausland kommt obwohl es hier genügend arbeitswillige Putzteufel vor Ort gibt
Das ist leider eher umgekehrt: Jetzt 8 min zur Arbeit, danach 35 min. Es sollte halt einfach eine günstige Übergangslösung sein, weil wir wussten, dass meine Frau erst FEB/MAR nachkommt und ich allein keine 3 Zimmer brauche. Schade, dass durch das Steuersystem die Reichen belohnt werden, die die fette Wohnung komplett absetzen können und ich armer Ex-Student bekomme nur die paar Cents Pauschalbetrag für meine kleine Bude
Umgezogen bin ich, weil ich das Studium in Hamburg beendet habe aber es in meiner Branche (Chemie) fast nur im Süden Arbeit gibt. Nach der Trennung von meiner Ex lebte ich 2 Jahre wieder im „Hotel Mama“, weil diese der Meinung war, dass eine neue Wohnung für 2 Jahre nicht wirklich lohnt. Von dort bin ich dann hierher gezogen. Die jetzige Wohnung ist eine Übergangslösung und war auch immer als solche geplant, da 3 Personen auf 33 qm einfach nicht funktioniert. Leider habe ich mich nicht vorher schlau gemacht, da die >1000€ Netto-Steuerersparnis die bisher ~800€ weniger Miete als die der 3-Zimmerwohnung bequem ausgeglichen hätten. Bloß, dass ich die 200€ im monat bisher nicht vorstrecken konnte, also ging halt nur 1-Zimmer…
Das mit der außergewöhnlichen Belastung klingt interessant. Was meinst du mit unterstützung? Noch unterstütze ich sie von hier, da sie den Umzug dort vorbereitet, ja. Wäre es gar möglich, sogar die Flugtickets für die Familienzusammenführung abzusetzen…? Eigentlich ist Familie doch (leider) im Steuerrecht „Privatvergnügen“
Zwischen A und B liegen 550 km. Man hätte das ganze als übergangsweise doppelte Haushaltsführung verkaufen können, jedoch wird hier explizit das Elternhaus ausgeschlossen. Pikant ist, dass obendrein noch rund 60% meines Mobiliars dort steht, ich es aber aufgrund der 33 qm erst in die neue Wohnung holen kann. rein objektiv ist das also noch der erste Umzug, da ich ja die Sachen erstmals in die neue Heimat hole. Von der Wohnung her ist es aber der zweite. Darum trau’ ich mich nicht einmal, hier den Möbelpacker zu beauftragen, weil ich fürchte auch auf den Kosten sitzen zu bleiben
Ja, die gibt es, jedoch kommt man meist drüber. Bei mir ist das Blöde, dass der erste Umzug - einfach weil kein geld da war - so günstig wie möglich gehalten wurde. Ich hab’ 3 Fahrten mit dem Privat-PKW (insg. 3300 km) und vielleicht einen Teil des gezahlten Abstands zum Absetzen aber das war’s auch schon. Das kommt kaum über die lächerliche Pauschale von nicht mal 600€ für den Single.
Die neue Wohnung hingegen hat 1300€ Courtage gekostet, keine Küche (die man hätte absetzen können), keinen Kabelanschluss wie die alte, also muss eine SAT-Schüssel aufs Dach (die man hätte absetzen können), nimmt alle meine Möbel auf (was man hätte absetzen können, s.o.) etc… Wäre ich faul und würde den Umzug beauftragen kämen also bequem 3000€ zusammen selbst, wenn man einiges nur zum Teil anrechnen kann. Deshalb ärgert mich die Gesetzgebung ja so sehr, da hier eindeutig nachvollziehbare Gründe für die Zwischenlösung und auch den jetzigen Umzug existieren. Leider ist laut Gesetzgeber Familie eben Privatsache und damit steuerrechtlich unerheblich. Ich wohne ja in der Nähe der Arbeit und kann schaffen und Steuern zahlen - mehr interessiert nicht…
An alle: Sorry für die späte Antwort. ich sitze hier schon auf dem Berg an Krempel und kämpfe mit Formalitäten, Finanzen und nebenher der Arbeit. Da war der Kopf zwar öfters bei „wer weiß was“ aber die Zeit einfach nicht da. Antworten gibts von mir immer - sie dauern manchmal bloß ein paar Tage. In diesem Sinne möchte ich mich aber bei euch allen für die extrem schnellen Antworten bedanken, auch bei denen die sagten, sie können nicht helfen.
das tut nicht jeder, weil die meisten (Frauen ) es nicht moralisch finden und vor allem, weil auch bei €400,-(pauschale) Arbeitsverhältnissen Abgaben anfallen. Und das eigene schon versteuerte Geld noch einmal zu versteuern, ist natürlich nicht attraktiv - aber wenn man dadurch größere Positionen ie den Umzug absetzen kann, sieht es anders aus. Ob es andere „Putzwillige“ gibt, ist übrigens irrelevant, da es sich für Ihre Frau einfach lohnt, die „Arbeit anzunehmen“ und dafür umzuziehen.
Aufgrund des großen Vorteils würde ich auch den Umzug azusetzen versuchen, aber es kann natürlich passieren, dass eine „missbräuliche Gestaltung“ unterstellt wird und die Anerkennung verweigert wird. Dran bleiben &
die komplexe Angelegenheit, die Sie mir akribisch geschildert
haben, habe ich leider nicht mehr genau auf dem Schirm.
Die „lächerliche Pauschale“ können Sie überschreiten, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie mehr Kosten hatten und dies auf beruflichen Gründen geltend machen. Ansonsten sehe ich keine Chance.
Viel Glück!