Ich hoffe, diese Frage ist hier besser aufgehoben als im Recht-Forum (kein Doppelposting!):
Meine Freundin und ich haben seit März 2004 eine Tochter.
Wir sind nicht verheiratet, leben aber gemeinsam in einer Wohnung.
Meine Freundin hat vorher gearbeitet und nun 2 Jahre Elternzeit genommen; ich bin voll
berufstätig. Erziehungsgeld bekommen wir nicht. Kindergeld natürlich ja.
Frage: Bekommen wir Betreuungsfreibetrag?
Falls ja in welcher Höhe und wie macht man ihn geltend?
Jeder von euch bekommt den halben Betreuungsfreibetrag. Dieser wird vom Finanzamt automatisch festgesetzt, muß also nicht extra beantragt werden. (Wirkt sich aber bei 95% der Bevölkerung nicht aus!!)
Den vollen Betreuungsfreibetrag gibt es nur, wenn das Elternpaar nicht in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet ist.
Auf der Anlage Kind, Rückseite fast ganz oben (sorry weiß die genaue Zeilennummer jetzt nicht) unter ‚… ich beantrage den vollen Kinderfreietrag, weil …‘