Hallo
Wenn ein AN eine AU für einen Tag hat, und diese AU auch erst an diesem Tag vom Arzt bescheinigt wurde, hat der AN keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn die Lohnfortzahlung schon 42 Tage wegen dieser Krankheit überschritten wurde. Das heißt, der AN hätte dann erst am nächsten Tag Anspruch auf Krankengeld.
Wenn dies aber immer wieder der Fall ist, also über Jahre hinweg, kann die KK dann für diesen einen Tag die Krankengeldzahlung verweigern???
Freue mich auf zahlreiche Antworten )
Gruß
Makea