Moin,
So nun mal wieder ne frage
Versicherungsvertreter (VT) hat unterlagen nach unterzeichnung so umgeändert das Versicherungsnehmer (VN) leer ausgeht, wie kann man das beweisen?
Laut der unterlagen von VN wäre sie begünstigt aber VT hat in den von VN Unterschriebenen unterlagen nach Unterzeichnung daten hinzugefügt.
kann ein RA originale verlangen?
sollte man Strafanzeige erstatten?
danke für eure antworten
Laut der unterlagen von VN wäre sie begünstigt aber VT hat in
den von VN Unterschriebenen unterlagen nach Unterzeichnung
daten hinzugefügt.
Hat VN keine Kopien der unterschriebenen Schriftstücke? Dann wäre der Beweis leicht zu führen…
LG
Stuffi
nein es sind nie neue policen oder dergleichen gekommen, die änderungen stehen auf dem versicherungsantrag
Versicherungsvertreter (VT) hat unterlagen nach unterzeichnung
so umgeändert das Versicherungsnehmer (VN) leer ausgeht, wie
kann man das beweisen?
Normalerweise sollte man eine Antragsdurchschrift haben.
Laut der unterlagen von VN wäre sie begünstigt aber VT hat in
Also gibt es Unterlagen, die sich mit denen des VT vergleichen lassen.
kann ein RA originale verlangen?
Natürlich kann er das.
sollte man Strafanzeige erstatten?
Das sollte der RA entscheiden.
Du schreibst, eine Police wäre nie ausgestellt worden. Hier ist ein weiterer Angriffspunkt. Beim Abschluß eines Versicherungsvertrages besteht ein Rücktrittsrecht, dessen Frist mit dem Erhalt der Police beginnt. Da nicht genannt ist, um was für eine Versicherung es sich handelt, kann nicht entschieden werden, ob ein Rücktritt sinnvoll ist.
Am Besten einen Profi mit der Angelegenheit befassen, Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt.
kann ein RA originale verlangen?
Natürlich kann er das.
und jeder andere natürlich auch!
sollte man Strafanzeige erstatten?
Das sollte der RA entscheiden.
Oder der VN selbst, wenn er nach Genugtuung dürstet.
Du schreibst, eine Police wäre nie ausgestellt worden. Hier
ist ein weiterer Angriffspunkt. Beim Abschluß eines
Versicherungsvertrages besteht ein Rücktrittsrecht, dessen
Frist mit dem Erhalt der Police beginnt. Da nicht genannt ist,
um was für eine Versicherung es sich handelt, kann nicht
entschieden werden, ob ein Rücktritt sinnvoll ist.
Am Besten sollte man auch mit der Versicherung sprechen und der den Sachverhalt mitteilen. Dann könnte der Vertrag entsprechend angepasst und die Änderung entfernt werden.
Die Versicherung kann dann auch gegen Ihren umtriebigen Vertreter vorgehen.
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Hallo
Moin,
So nun mal wieder ne frage
Versicherungsvertreter (VT) hat unterlagen nach unterzeichnung
so umgeändert das Versicherungsnehmer (VN) leer ausgeht, wie
kann man das beweisen?
In dem man die Antragsdurchschrift, die man in der Regel sofort ausgehändigt bekommt, prüft.
Laut der unterlagen von VN wäre sie begünstigt aber VT hat in
den von VN Unterschriebenen unterlagen nach Unterzeichnung
daten hinzugefügt.
Wie bereits gesagt: Antragsdurchschrift prüfen.
Ansonsten gilt: Der VN ist der Vertragspartner und hat die Gestaltungsrechte. Sofern also der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist, kann er sich ja ohne weiteres wieder selber begünstigen.
Ausnahme: Es ist eine Abtretung oder ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart.
kann ein RA originale verlangen?
Welche Orginal???
Also: Was mich an der Fragestellung irritiert:
Liegt die Antragsdurchschrift vor, anhand derer zu sehen ist, dass Abweichungen bestehen…wozu dann die Frage nach Beweisen?
Liegt die Antragsdurchschrift nicht vor UND es wurde keine Police erstellt…woher weiss der VN von den Abweichungen?
Grüssle
Suse