Ich gehe davon aus, die Altersversorgung soll der privaten Vorsorge dienen. Mithin wäre überhaupt kein Wertansatz in der Eröffnungsbilanz des Unternehmens zu berücksichtigen.
Privatkonten bei einer Gesellschaft dienen der Verrechnung von Ein- und Auszahlungen durch bzw. an den Unternehmer, welche nicht betrieblich veranlasst sind.
Soll das Wertpapierdepot in die Gesellschaft einge-bracht werden (als Kapitalersatz)?