Moin zusammen,
ich würde mich freuen, wenn mich jemand mal gedanklich unterstützen kann:
Jemand hat eine Musterlieferung von Waren aus einem Drittland erhalten - Bedingungen für Warenmuster sind gegeben (
Moin zusammen,
ich würde mich freuen, wenn mich jemand mal gedanklich unterstützen kann:
Jemand hat eine Musterlieferung von Waren aus einem Drittland erhalten - Bedingungen für Warenmuster sind gegeben (
Hi Michaela,
stell Dir mal vor, wie das aussähe, wenn ein Unternehmer Ware von Kleinunternehmern gem. § 19 Abs 1 UStG und von Unternehmern bezöge, die die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG anwenden: Wo wäre denn da die Einfuhrumsatzsteuer?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Moin Blumepeder,
dank Dir für Deine Antwort!
D.h. es ist ähnlich als wenn derjenige z.B.bei einem Kleinunternehmer kauft und eine Rechnung hat,aber hiervon keine Vorsteuer ziehen kann,ja? Die Rechnung wird entsprechend als Ausgabe gebucht,aber taucht nicht in der Umsatzsteueranmeldung auf - ja, klingt logisch.
Ich danke Dir, manchmal brauch „derjenige“ mal einen Anstoss
Liebe Grüße,
Michaela
Hallo Michaela,
die Beispiele sollen lediglich verdeutlichen, dass zwischen Wareneinkauf ohne abziehbare Vorsteuer und bezahlter Einfuhr-Umsatzsteuer kein unmittelbarer rechnerischer Zusammenhang hergestellt werden kann.
Unmittelbar abstimmbar müssen bloß die Konten „Innergemeinschaftlicher Erwerb“ und „USt auf innergemeinschaftlichen Erwerb“ sein.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder