Eine Firma in RheinlandPfalz (kein Gmbh, AG, KG, Co. o.ä.) hat ca. 15 fest Angestellte Mitarbeiter außerhalb der Probezeit. Mindestens 1/3 der Belegschaft möchte daß ein Betriebsrat gebildet wird.
Wie leitet man das ein?
Wer setzt das um, bzw. wie geht man vor?
Wie schnell geht das?
Muß eine wahlfähige Person Gewerkschaftsmitglied sein? Oder sonstige Voraussetzungen mitbringen um Betriebsrat werden zu können `?
Was gibt es Wichtiges zu wissen ?
Notiz: Der Arbeitsrecht-Anwalt sagt: Einer tritt in die Gewerkschaft ein und gibt dort den Wunsch bekannt daß ein Betriebsrat gebildet werden soll. Und dann kommt das in´s rollen. Fertig.
Eine Firma in RheinlandPfalz (kein Gmbh, AG, KG, Co. o.ä.) hat
ca. 15 fest Angestellte Mitarbeiter außerhalb der Probezeit.
Mindestens 1/3 der Belegschaft möchte daß ein Betriebsrat
gebildet wird.
Wie leitet man das ein?
Zuerst musst du einen Aushang machen zur Wahl eines
Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung die du
damit ja ankündigst.
Du benötigst 4 Personen dazu
Wer setzt das um, bzw. wie geht man vor?
Am besten mit der Gewerkschaft
Wie schnell geht das?
Je nachdem wie der Chef der Firma drauf ist
dann kann er das anfechten und vor Gericht ziehen usw.
selbst erlebt
Muß eine wahlfähige Person Gewerkschaftsmitglied sein? Oder
sonstige Voraussetzungen mitbringen um Betriebsrat werden zu
können `?
Nein, Gewerkschaftspflicht besteht nicht
über 21 Jahre muss er/sie sein
Was gibt es Wichtiges zu wissen ?
Notiz: Der Arbeitsrecht-Anwalt sagt: Einer tritt in die
Gewerkschaft ein und gibt dort den Wunsch bekannt daß ein
Betriebsrat gebildet werden soll. Und dann kommt das in´s
rollen. Fertig.
Genau das ist eigentlich der RICHTIG weg, den so hast du alle Trumpfe
in der Hand
also am besten gehst du zu der für deine Tätigkeit zuständigen Gewerkschaft.Wenn du Namen und Anschriften der 15 Arbeitnehmer deines
Betriebes hast,bring sie mit…damit wird das ganze noch einfacher…
Und falls du noch nicht Gewerkschaftsmitglied bist…werd es jetzt sofort…:=) (Deine Kollleginnen/Kollegen am besten auch…)
Das ist zwar für die Wahl eines Betriebsrates nicht erforderlich…aber
wenn dein Arbeitgeber zu der Sorte gehört,die keine Betriebsräte mögen…so hast du nämlich dann einen „Fast“ kostenlosen Rechtsschutz…)
Außerdem ist es auch ein Zeichen der Solidarität,das du in der Gewerkschaft bist,denn schließlich würde es OHNE diese noch viel…viel
Fürchterlicher aussehen…
(und nebenbei bemerkt,kann dann die Gewerkschaft die Wahl eines BR
einleiten,ohne das sie Namen nennen muß…denn sobald du Mitglied bist,kann die Gewerkschaft für dich Tätig werden ohne Namensnennung…)
Abraten würde ich auf jeden Fall davon,die BR-Wahl selber durchzuführen…
weil,wenn Du sowas noch nie gemacht hast,bleibst du ganz schnell in
diversen „Fallstricken“ hängen…denn dein AG kann sich ja immer mit
seinem Rechtsanwalt beraten ohne das es ihn was kostet groß…
Gewerkchafts-Sekretäre haben in sowas Erfahrung und können bei „Renitenten“ AG auch mal „schnell“ eine Einstweilige Anordnung beim
Arbeitsgericht bekommen…