Wie bin ich und meine Familie in Deutschland krank

Ich lebte 15 Jahre in Spanien und gehe jetzt mit meiner Frau und meinem 3-jährigen Sohn nach Deutschland. Wie sind wir krankenversichert solange ich noch keine Arbeit gefunden habe? Ich bin ausserdem insulinpflichtiger Diabetiker.

Wenn Sie nach Deutschland kommen werden automatisch GKV versichert über §5.1.13 Sozialgesetz, sollten Sie ARG II beziehen übernimmt das Amt die Kosten der Krankenversicherung.

Hallo,

besteht eine dt. Staatsangehörigkeit?

Besteht Anspruch auf Leistungen auds der span. Arbeitslosenversicherung?

Liegt Bedürftigkeit vor und damit Anspruch auf Arbeitslosenfgeld II vom dt. Jobcenter?

Bestand in Deutschland zuletzt eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

Hallo Klaus,

wenn Sie vor Spanien gesetzlich Krnkenversichert waren (AOK,BEK,BKK usw)dann sind die die richtigen Ansprechpartner. Sollten Sie bedürftig sein im Sinne des SGB dann werden Sie von denen auf Antrag versichert. Vorerkrankungen wie Diabetes spielt bei der geetzlichen Krankenversicherung keine Rolle.

MfG -Leo

Hallo,

Sie werden sich vermutlich freiwillig in Deutschland versichern. Dazu können Sie ihre letzte Kasse nehmen, oder wenn es diese nicht gibt eine beliebige andere.

Wenn Sie über kein Einkommen oder kein Vermögen verfügen, werden die Beiträge über HARTZ IV (Agentur für Arbeit) übernommen.

Gruß fair123

Hallo,

einfach wird es nicht sein. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) scheidet meines Erachtens schon mal aus. Die GKV ist in Deutschland als Solidarsystem aufgebaut, d.h. man profitiert grundsätzlich nur von ihr, wenn man sich bereits als junger Mensch bereit erklärt, ununterbrochen dort versichert zu bleiben und auch in jungen Jahren ggf. höhere Beiträge zu zahlen, obwohl man die Leistungen kaum in Anspruch nimmt. Dafür steht sie einem bei Krankheit, Stellenlosigkeit und Alter mit günstigen Beiträgen und kostenloser Familienversicherung ohne Rücksicht auf den Gesundheitszustand uneingeschränkt zur Verfügung. Bei Stellenloskeit ist zum Beispiel eine freiwillige Weiterversicherung mit geringem Beitrag möglich. Ehefrau und Kind wären kostenlos mitversichert und selbst chronische Erkrankungen wäre kein Problem und hätten keine Auswirkungen auf Versicherung und Beitrag.

Da sie bisher nicht gesetzlich bzw. zuletzt nicht in Deutschland versichert waren, gibt es keine Mitgliedschaft die fortgesetzt werden kann. Der Neugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur bei Eintritt einer Versicherungspflicht (z.B. Beschäftigung oder Bezug von Leistungen des Arbeitsamtes) möglich. Diese Regelung soll die Solidargemeinschaft davor schützen, dass Versicherte erst mit zu erwartendem Kostenrisiko Zugang zu ihr finden, ohne das die Solidargemeinschaft selbst in jungen Jahren bereits vom Versicherten profitiert hat. So können zum Beispiel Privatversicherte, denen der Beitrag dort im Alter zu teuer wird, nicht zurück in die GKV wechseln.

Ich würde daher empfehlen erst nach Deutschland zu kommen, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen. Mit Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Vollbeschäftigung) kann eine Mitgliedschaft in der GKV begründet werden und die Familie kann mitversichert werden. Ansonsten bleibt nur der Weg zur privaten Krankenversicherung, die Sie wegen der chronischen Erkrankungen sicher nicht mit offenen Armen empfangen werden.

Viele Grüße

Hallo,

besteht eine dt. Staatsangehörigkeit?
Ich bin Deutscher, meine Partnerin Spanierin und unser Sohn hat beide Staatsbürgerschaften. Wir sind nicht verheiratet
Besteht Anspruch auf Leistungen auds der span.
Arbeitslosenversicherung?
Liegt Bedürftigkeit vor und damit Anspruch auf
Arbeitslosenfgeld II vom dt. Jobcenter?

Bestand in Deutschland zuletzt eine gesetzliche oder eine
private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

Meine Partnerin bekommt noch bis November 2012 spanisches Arbeitslosengeld und ist somit bis dahin versichert (Auslandskrankenschein). Ich war in Deutschland von 1984 - 1998 privat bei der Debeka versichert. In Spanien bekomme ich keinen Auslandskrankenschein weil ich selbstständig war und seit 12 Monaten arbeitslos bin.

Hallo,

die Partnerin ist über die sopanische Krankenkassee abgesichert. Wenn sie sich beim span. Arbeitsamt abmeldet, um in D eine Stelle zu suxhen, kann sie auch in D weiter für 3 oder 4 Monate span. Arbeitslosengeld beziehen. Das span. und das dt. Arbeitsamt informieren sich dann gegenseitig. Man muss sich nur vorher offriziell beim span. Arbeitsamt abmelden und sofort (!!) in D bei der dt. Arbeitsagentur melden.

Das Kind kann dann kostenlos über die Mutter bei der span. Krankenkasse versichert werden.

Welche Krankenversicherung besteht jetzt aktuell in Spanien als ehemaligrr Selbständiger? Ggf. seit wann bis wann?

Gruß

RHW

Sie müssen zu der Kasse (egal ob gesetzlich oder privat) zurück bei der sie zuletzt versichert waren. Diese Kasse muss sie aufnehmen. Ein Wahlrecht haben sie nicht.

Ich bin hier jetzt pflichtversichert über die " seguridad social" sozusagen auf „Armenrecht“ beitragsfrei. Als Selbstständiger habe ich halt die Beiträge selbst bezahlt. Die Rezeptzuzahlungen haben sich ein bischen mehr als verdoppelt. Ich zahle jetzt für das Insulin für einen Monat ca. 10€ - geht noch so.
Ansonsten gibt es zig private Krankenversicherungen - damit habe ich allerdings keine Erfahrung.

Gruss
Klausponte

Melden Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland,
abhängig wie Sie vorher in D und in Spanien versichert waren
bekommen Sie weiter Infos.
Gruß

Hallo,

wenn die " seguridad social" nach den EU-Regelungen als gesetzliche Krankenversicherung akzeotiert wird, kann man sich von dort einen EU-Vordruck über die Vorversicherungszeit ausstellen lassen. Ab Folgetag nach Ende der Versicherung kann man dann eine freiwillige Versicherung bei einer dt. Krankenkasse nach Wahl beantragen. Der monatliche Mindestbeitrag für Stellenlose liegt bei ca. 150 Euro.

Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nicht.

Gruß

RHW

Vielen Dank
Sie haben mir sehr geholfen

Gruss

Klausponte

Hallo klaussponte,

wende dich an deine damalige letzte Krankenkasse in Deutschland. Diese muss dich ab Einreisedatum als freiwiliges Mitglied krankenversichern.
Für dich gilt : du kannst dir in Deutschland keine Krankenkasse aussuchen, sondern musst dich immer an deine letzte Krankenkasse wenden. Eine andere Kasse darf dich nicht als Neumitglied aufnehmen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.