Wie bindend ist das Arbeitsvertragsangebot?

Hallo,

wenn ich nach erfolgreichen Bewerbungsgesprächen einen vom AG unterschriebenen Arbeitsvertrag (AV) bekomme, auf dem ich nur noch zu unterschreiben brauche um den Job zu haben: kann der AG an der Stelle noch zurückziehen?
Oder würde ein solcher Rückzieher als Kündigung in der Probezeit gelten?
Nehmen wir an, ich möchte im November 2 Wochen verreisen und habe einen AV vorliegen, der einen Arbeitsbeginn am 1.10. vorsieht und nur noch auf meine Unterschrift wartet. Wäre dies ein günstiger Zeitpunkt beim AG anzurufen und zu sagen: „Ach übrigens, ich hätte gerne im November 2 Wochen frei.“ Könnte der AG dann sagen: „Wissen Sie was: Sie haben von mir aus so lange frei wie sie wollen, denn so einen wie sie wollen wir nicht. Den AV können Sie wegwerfen“? Oder sollte man diesen Wunsch schon äußern, bevor man das Angebot bekommt?

Außerdem: Wenn im Vertrag nicht drinsteht „Für die Firma ist der Vertrag bis zum x.y. verbindlich“: kann ich mir dann ewig Zeit lassen mit meiner Unterschrift und müsste die Firma mich auch nach einem halben Jahr noch einstellen?

Danke, Tychi

Hallo,

wenn ich nach erfolgreichen Bewerbungsgesprächen einen vom AG
unterschriebenen Arbeitsvertrag (AV) bekomme, auf dem ich nur
noch zu unterschreiben brauche um den Job zu haben: kann der
AG an der Stelle noch zurückziehen?

Kommt drauf an, ob der AV schon zustande gekommen ist. Sind mündliche Verhandlungen geführt worden über die Bedingungen und der Vertrag ist nur die schriftliche „Bestätigung“ dazu oder ist das erst mal das Angebot des AG?

Nehmen wir an, ich möchte im November 2 Wochen verreisen und
habe einen AV vorliegen, der einen Arbeitsbeginn am 1.10.
vorsieht und nur noch auf meine Unterschrift wartet. Wäre dies
ein günstiger Zeitpunkt beim AG anzurufen und zu sagen: „Ach
übrigens, ich hätte gerne im November 2 Wochen frei.“

Ähm … vielleicht nicht mit diesem Wortlaut, aber um so eher um so besser.

Außerdem: Wenn im Vertrag nicht drinsteht „Für die Firma ist
der Vertrag bis zum x.y. verbindlich“: kann ich mir dann ewig
Zeit lassen mit meiner Unterschrift und müsste die Firma mich
auch nach einem halben Jahr noch einstellen?

Dürfte wohl eher nicht funktionieren. (Außer du bist der langersehnte Mitarbeiter, den die händeringend gesucht haben und für den die den roten Teppich auslegen)

MfG

Hallo Tychi,

Nehmen wir an, ich möchte im November 2 Wochen verreisen und
habe einen AV vorliegen, der einen Arbeitsbeginn am 1.10.
vorsieht und nur noch auf meine Unterschrift wartet. Wäre dies
ein günstiger Zeitpunkt beim AG anzurufen und zu sagen: „Ach
übrigens, ich hätte gerne im November 2 Wochen frei.“ Könnte
der AG dann sagen: „Wissen Sie was: Sie haben von mir aus so
lange frei wie sie wollen, denn so einen wie sie wollen wir
nicht. Den AV können Sie wegwerfen“? Oder sollte man diesen
Wunsch schon äußern, bevor man das Angebot bekommt?

Zum einen: Fair wäre es gewesen, diesen Wunsch vor dem eigentlichen, schriftlichen Angebot des AGs zu äußern. Normalerweise ist eine gute Gelegenheit bei der üblichen Frage des AG: „Und, wann könnten Sie sich denn vorstellen, bei uns anzufangen?“ gekommen.
Zum anderen: Dein Wunsch in Ehren, wenn betriebliche Gründe gegen diesen Urlaub sprechen, dann wird es nichts damit. Sollte also Dein AG bereits eine teure Schulung für Dich eingeplant haben - in der Meinung, dass es jedem neuen AN bekannt ist, dass in der Probezeit Urlaub recht kritisch ist und solche Wünsche dementsprechend rechtzeitig vor einer Buchung vorgetragen werden - dann würde ich mich bereits jetzt auf eine Stornierung des nicht abgestimmten Urlaubs einrichten.
Zum dritten: Ich ginge davon aus, dass dieser Wunsch sicher nicht das Arbeitsverhältnis gefährdet. Auch wenn ich mich als neuer Chef zumindest wundern würde über die Herangehensweise.

Grüße
Jürgen

Ergänzend
Hallo Tychi,

kurze Frage ergänzend:
Mit welchem Urlaubsanspruch willst Du eigentlich 2 Wochen verreisen?
Du weißt, dass Du maximal 2,5 Tage pro Monat Anspruch hast (Annahme 30 Tage Jahresurlaub, bei 24 natürlich nur 2 Tage /Monat)?
D.h. sollte Dein Vertrag am 1.9. losgehen (pos. Grundannahme), dann hast Du maximal 10 Tage Urlaubsanspruch. Davon gehen bei vielen Arbeitgebern 3 Tage zwischen Weihnachten und Neujahr wg. Betriebsschließung weg, bleiben also 7 übrig.

Wie also stellst Du Dir in einem solchen Falle Deine 2-wöchige Abwesenheit vor? Vertraust Du darauf, dass es Zeitkonten gibt?

Grüße
Jürgen

Hallo Juergen Wilhelm,

danke für deine Antworten (auch unten bei der Gehaltsfrage). Deine Argumente überzeugen mich.

Gruß, Tychi