Wie bindend ist der "letzte Wille"?

Hallo,

bei einem Gespräch über einen entfernten Nachbarn schnappte ich gerade auf, dass der Verstorbene Vater seinem Sohn ein Grundstück vermachte, mit der Auflage, dieses mindestens 20 Jahre behalten zu müssen.

Wenn das „nur“ im Testament steht, hat das irgendwelche rechtliche Bindung? Oder muss sowas im Grundbuch vermerkt werden?

Nein. Es betrifft mich nicht. Und nein, ich habe so etwas selbst nicht vor. Mir geht es nur um den theoretischen Gedanken.

Danke
Pierre

Das wäre eine Auflage mit der ein Erbe belastet werden kann.
Lies da mal:
https://beratung.de/recht/ratgeber/auflagen-im-testament-arten-durchsetzung-sittenwidrigkeit-me_fndepd
ramses90

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Hallo!

Wie gesagt, das gilt natürlich solange es nicht eine sittenwidrige Auflage wäre. Eine Auflage ein vererbtes Haus oder grundstück eine gewisse Zeit zu halten und nicht zu veräußern (verpachten,vermieten dürfte man ja) mag lästig und erschwerend sein, aber wohl zulässig sein.
Was könnte Sohn machen ?
Er könnte das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen. Dann kann es dazu kommen dass das Grundstück verwertet werden müsste um das Pflichtteil auszubezahlen.

MfG
duck313

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Ein Problem der Durchsetzung solcher Auflagen besteht immer dann, wenn es nur einen Alleinerben gibt oder bei einer Mehrheit von Erben diese sich einig sind, die Auflage nicht umzusetzen. Denn die Einhaltung der Auflage kann nicht einfach von „jedermann“, bei einer Auflage der hier genannten Art auch nicht von Behörden oder einem Gericht verlangt und durchgesetzt werden. Daher bietet es sich in solchen Fällen an, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der dann genau diese Möglichkeit hat.

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