Hallo, und guten Tag,
wie verbindlich ist ein nicht notariell abgeschlossener Vorvertrag für den Hauskauf. Also ein vorgedrucktes Formular, wo handschriftlich diverse Vereinbarungen und der Preis festgehalten wurde.
Ich weiß, hier dürfen keine Rechtsberatungen stattfinden. Ich denke aber, der Eine oder Andere kann aus langjährigen Praxis diesbezüglich sicherlich einige Auskünfte geben oder hatte diese oder ähnliche Situation schonmal.
Ich wäre sehr dankbar für Antwort und wünche noch einen schönen Tag
gar nicht
Hallo,
in diesem Fall ist der Vorvertrag gar nicht bindend, weil er gem. § 311 I BGB notariell hätte beurkundet werden müssen (so BGHZ 69, 263).
Schönen Gruß!
Levay
Hallo und erstmal Danke für die schnelle Antwort,
Käufer X hat einen nicht notariellen Vorvertrag über einen Hauskauf abgeschlossen und bei unerwartetem Rücktritt die Kosten für Makler und Kaution, die der Verkäufer Y für seine neue Wohnung benötigt, zugesichert. Diese Kosten möchte der Käufer X auch gerne als Schadensersatz an den Verkäufer Y bezahlen und sich gütlich einigen, was er ihm schriftlich mitgeteilt hat. Verkäufer Y aber geht zum Anwalt und fordert zusätzlich die Kosten für die Renovierung, 4 Monatsmieten und die neue Küche, obwohl der notarielle Kaufvertrag noch nicht unterzeichnet wurde. Käufer X weiß, dass er sich recht kurzfristig gegen den Kauf entschieden hat - er hatte seine Gründe. Daher die Frage, wie bindend nun der Vorvertrag ist, denn nachdem sich der Verkäufer Y ja nicht gütlich einigen möchte, der Käufer X auch nicht mehr bereit ist, die zugesicherten Kosten zu bezahlen.
Danke schonmal, würde ich brennend interessieren
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Wo kein Vertrag, da auch kein vertraglicher Anspruch. Allerdings kann man sich auch in einem vorvertraglichen Verhältnis schadensersatzpflichtig machen. Die Einzelheiten können hier unmöglich geklärt werden - schon angesichts der Summen, um die es hier geht, ist der Gang zum Anwalt dringend anzuraten.
Levay
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