ich will einen Parkettleger beauftragen kanadischen Ahorn zu verlegen.
Es gibt auch europäischen Ahorn z.B. aus Polen, der ist weicher und sieht zumindest minimal anders aus als der hochwertigere kanadische Ahor.
Wenn ich sichergehen will das der Parkettleger nicht kanadischen Ahorn abrechnet aber den fast gleich aussehenden europäischen einbaut, soll ich seine Einkaufsrechnung verlangen oder was würdet ihr mir empfehlen?
Die Einkaufsrechnung wird er sicher nicht vorlegen wollen,da stünden ja die Preise drin und sie besagt doch nicht unbedingt diese Menge Holz ist für Deine Baustelle bestimmt.
Verlange eine echte Bestätigung „Das verlegte Holz ist kanadisches Ahornholz“. Das muss eigentlich genügen.
Man kann bei begründetem Misstrauen(warum eigentlich,denn dann hat man ja zu seinem Handwerker schon mal KEIN Vertrauen) während der Arbeiten sich eine Materialprobe geben lassen und die hebt man auf oder lässt sie untersuchen in einem Holzlabor etwa.
Dann wäre man auf der sicheren Seite.
Stell Dir mal vor, der Holzlieferant hätte auch den Verleger über die Herkunft getäuscht !
Hallo,
ich gehe selbst in die Holzfachhandlung und hole das Holz, der Bodenleger kanns dann legen.So krieg ich genau das was ich will.
Habe meine Eichenfußbodenbretter alle handverlesen.
Hallo, was ist daran anders, wenn der Verleger das Holz holt ?Dann schiebt er auch den Mangel des Holzes auf den Lieferanten. Sollte es selber schlechte Arbeit leisten kann man auch immer noch den Innungsmeister zu Rate ziehen.
Mein Verleger hat mir noch seine Rabattvereinbarung mitgeteilt die er in der Holzfirma hatte, damit ich das Holz günstiger bekommen.
Übrigens: wer haftet für was wenn der Verleger Holz holt, das dem Auftraggeber nicht gefällt?
Ich habe jedes einzelne Brett selber ausgesucht.
was ist daran anders, wenn der Verleger das Holz holt
?Dann schiebt er auch den Mangel des Holzes auf den
Lieferanten.
Der Unterschied ist der, dass dem Bauherrn es egal sein kann, wenn der Verleger den Mangel auf das vom Lieferanten des Verlegers gelieferte Material schiebt, denn für den Bauherrn bleibt es dabei, dass ein einziger Vertragspartner - der Verleger - gegenüber dem Bauherrn für seine eigenen Mängel ebenso wie für die des Lieferanten einzustehen hat. Die Diskussion „liegt es am Material oder an der Verabreitung“ tritt dann gar nicht auf.
Sollte es selber schlechte Arbeit leisten kann
man auch immer noch den Innungsmeister zu Rate ziehen.
Vermeidet man solche Zerteilung der Verantwortung, braucht man keinen Innungsmeister. Übrigens: Durch wessen Brille schaut der Innungsmeister als Handwerker wohl?
Mein Verleger hat mir noch seine Rabattvereinbarung mitgeteilt
die er in der Holzfirma hatte, damit ich das Holz günstiger
bekommen.
Klar, würde ich als Handwerker auch liebend gerne tun, wenn ich den Bauherrn so mit in die Haftung kriege.
Übrigens: wer haftet für was wenn der Verleger Holz holt, das
dem Auftraggeber nicht gefällt?
Die Optik des Holzes ist vorab vertraglich festzulegen und durch hinterlegte Muster einzugrenzen.