Hallo
was ist daran anders, wenn der Verleger das Holz holt
?Dann schiebt er auch den Mangel des Holzes auf den
Lieferanten.
Der Unterschied ist der, dass dem Bauherrn es egal sein kann, wenn der Verleger den Mangel auf das vom Lieferanten des Verlegers gelieferte Material schiebt, denn für den Bauherrn bleibt es dabei, dass ein einziger Vertragspartner - der Verleger - gegenüber dem Bauherrn für seine eigenen Mängel ebenso wie für die des Lieferanten einzustehen hat. Die Diskussion „liegt es am Material oder an der Verabreitung“ tritt dann gar nicht auf.
Sollte es selber schlechte Arbeit leisten kann
man auch immer noch den Innungsmeister zu Rate ziehen.
Vermeidet man solche Zerteilung der Verantwortung, braucht man keinen Innungsmeister. Übrigens: Durch wessen Brille schaut der Innungsmeister als Handwerker wohl?
Mein Verleger hat mir noch seine Rabattvereinbarung mitgeteilt
die er in der Holzfirma hatte, damit ich das Holz günstiger
bekommen.
Klar, würde ich als Handwerker auch liebend gerne tun, wenn ich den Bauherrn so mit in die Haftung kriege.
Übrigens: wer haftet für was wenn der Verleger Holz holt, das
dem Auftraggeber nicht gefällt?
Die Optik des Holzes ist vorab vertraglich festzulegen und durch hinterlegte Muster einzugrenzen.
Ich habe jedes einzelne Brett ausgesucht.
Braucht man dann nicht.
Gruß
smalbop