Angenommen : Seit einiger Zeit verschwinden in einem Haushalt Dinge . Geld , Schmuckstücke etc.
Die Hausbesitzerin ist viel auf Reisen - und da im Haus private Umbauten stattfinden, halten sich dort auch Leute auf - nähere und fernere Verwandschaft.
Angenommen : Jetzt ist eine größere Entwendung aufgefallen, der Ehering der verstorbenen Mutter!
Man will natürlich, da es sich um Verwandschaft handelt, keine Anzeige machen und auch niemanden ungerechtvertigt verdächtigen !
In der näheren Umgebung sind mehrere Geschäfte für Goldankauf - hat man die Möglichkeit irgendwie in Erfahrung zu bringen ( außer mit dem Dienstweg über eine Anzeige ), ob Gold dort von ein oder zwei bestimmten Personen versetzt wurde ( Zeitraum kann eingegrenzt werden ) ?
Man müßte dort doch beim Verkauf seinen Perso zeigen . Aber die Aufkäufer sind doch auch wieder an Datenschutz gebunden ?
dort im Geschäft in einem vertraulichen Gespräch mit dem Inhaber anzufragen wäre sinnvoll. Der „Datenschutz“ bezieht sich auf personenbezogene Daten, die auf Computern oder in Karteien gespeichert sind und verarbeitet werden. Einen Perso muss man nicht vorlegen.
hat man die Möglichkeit irgendwie in Erfahrung zu bringen (
außer mit dem Dienstweg über eine Anzeige ), ob Gold dort von
ein oder zwei bestimmten Personen versetzt wurde ( Zeitraum
kann eingegrenzt werden ) ?
Nein.
Man müßte dort doch beim Verkauf seinen Perso zeigen .
Nein, muß man nicht. Es sei denn, der Ring hätte einen Wert von mehr als 15.000 Euro.
Aber
die Aufkäufer sind doch auch wieder an Datenschutz gebunden ?
Ja, sind sie, aber das dürfte hier irrelevant sein.
Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, man muss sehr wohl sich ausweisen, wenn man Altgold, ja sogar anderen Metallschrott, verkaufen will.
Wie sonst soll sich der Händler vor Hehlerware schützen, wenn sich nicht der Verkäufer als rechtmäßiger Eigentümer deklariert und dazu eben seinen Ausweis vorlegt ?
Das die Daten (Verkauf von Gold) geschützt sind, ist doch auch klar. Also darf Aufkäufer nicht einfach in seiner Ankaufsliste blättern, ob der Name der verdächtigten Person dort auftaucht.
Ob es es trotzdem macht, wenn man ihm eine plausible Geschichte erzählt ?
Wenn im Hause viel Publikumsverkehr während Umbauten stattfindet, warum ist denn Bargeld und Schmuck nicht irgendwie sicher verwahrt worden ?
Klingt mir eher, nach „verlegt, verbummelt“ oder „Irrtum über die Geldmenge im Haus“
Wie sonst soll sich der Händler vor Hehlerware schützen, wenn sich nicht der Verkäufer als rechtmäßiger Eigentümer deklariert und dazu eben seinen Ausweis vorlegt ?
Mit der Vorlage des PA weist sich aber niemand als „rechtmäßiger Eigentümer“ aus. Wie soll der Goldankäufer denn daran feststellen ob jemandem das Gold gehört oder er es vorher irgendwem entwendet hat?
im Vorhinein natürlich nicht. Aber es dürfte abschreckend auf nicht wenige Diebe wirken, wenn wie wissen, dass man sie im Nachhinein problemlos identifizieren kann, wenn der Händler mit dem Vorwurf der Hehlerei konfrontiert werden sollte.
BTW: Genau wegen diesem möglichen Vorwurf sollte man gegenüber einem Händler sehr sensibel agieren, wenn man von dem entsprechende Informationen haben will. Wenn der befürchtet, dass im eine Anzeige wegen Hehlerei drohen könnte, macht der sicher sofort zu.
Indirekt, bei Kontrollen nämlich. Damit er weiß, von wem er angekauft hatte.
Falls es einmal zu einer polizeilichen Maßnahme käme (Suche nach Diebesgut) hat der Aufkäufer eine Anschrift vom Verkäufer.
Darum geht es.
Versuche doch mal, mit einer Kofferraumladung an gesammeltem Schrott (Kupfer, Messing, Kabelreste) bei einem (seriösen) Schrotthändler das Sammelgut zu verkaufen.
Der verlangt den Ausweis und notiert die Daten. Und das nicht nur, damit auf der auszustellenden Ankaufbeleg der komplette Name mit Anschrift steht.
Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, man muss sehr wohl sich
ausweisen, wenn man Altgold, ja sogar anderen Metallschrott,
verkaufen will.
das ist Privatvergnügen des Händlers wie auch jeder Bäcker einen Ausweis verlangen kann, bevor er auch nur eine Rumrosine an Minderjährige verkauft. Das hat aber mit den gesetzlichen Vorgaben nichts zu tun. Die verlangen erst ab einem Gegenwert von 15.000 Euro die Legitimation.
Habe Rat befolgt ! Ich bin in die Geschäfte gegangen - und habe meine Geschichte plausibel dargestellt …habe Informationen erhalten und werde jetzt entsprechend agieren .
Spekulationen wie : Für mich klingt das nach verbummelt oder verlegt - sollte man unterlassen.