Hallo,
zunächst die nach der Rechtsprechung gängige Formel bei der Berechnung von TZ-Urlaubsansprüchen:
Nominale Anzahl der Urlaubstage
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Arbeitstage pro Woche
x tatsächliche Arbeitstage pro Woche
Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8 Stunden;
Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit im Beispiel-Unternehmen beträgt 30 Tage.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage
Soviel dazu, was grundsätzlich an Urlaub zusteht. Diese Tage sind dann als „Voll-Urlaubstage“ auch zu nehmen.
Also, das, was wir wissen: Auch Teilzeitkräfte, die während einer 5-Tage-Woche nur einzelne Tage arbeiten, haben einen - wenn auch reduzierten - Urlaubsanspruch (=Formel). Dieser Urlaubsanspruch, bei Ihnen offensichtlich die verbleibenden 13 Tage, sind nach den allgemeinen Regeln wie jeder andere Urlaub auch zu gewähren: Sie stimmen sich mit dem Arbeitgeber über die zeitliche Lage des Urlaubs ab und sind dann „weg“. Urlaub ist Urlaub!
Wenn noch Fragen sind, bitte.
Viele Grüße
F.K.Rotter www.abcinstitut.de.