Liebe/-r Experte/-in,
Ich absolviere zur Zeut ein berufsbegleitendes Studium zur staatl. anerkannten Erzieherin in Berlin. Ich habe einen Arbeitsvertrag von 30 Stunden wöchentlich. Zweimal pro Woche gehen ich für jeweils 5 Stunden zur Uni. Die restlichen 20 Stunden leiste ich im Kindergarten ab. Nun endet das Studium im Juni 2013. Ich habe dann noch einen Urlaubsanspruch von 13 Tagen. Da ich diese in den Osterferien nicht nehmen kann, muss ich die Tage dann nehmen wo keine Ferien sind. Da in der Uni Präzenspflicht ist gehe ich dort also trotz Urlaub 2 mal die Woche hin. Ich bin der Meinung, dass mir diese Tages dann auch nicht als Urlaubstage abgezogen werden dürfen, sondern nur die verbleibenden 3 Tage pro Woche. Mein Arbeitgeber ist jedoch anderer Meinung und berechnet pro Woche 5 Tage, obwohl ich ja wei Tage zur Uni gehe. Nun benötige ich dringend fachlichen Rat, wer von uns beiden auf dem Holzweg ist. Vielen Dank
Hallo Jana,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Wie das in der Kombination mit der FH ist, weiß ich leider nicht. Frage doch mal bei Verdi nach? Am besten vor Ort in Berlin?
Viel Erfolg
Ernesto
Hallo,
das ist ja mal ne Frage. 
Ich bin etwas überfragt, würde aber aber rein vom Gefühl sagen: Wenn der Unibesuch Gegenstand des Arbeitsverhältnisses ist, wie z. B. der Besuch der Berufsschule durch einen Azubi, dann auch kein Urlaubsantrag für einen Tag an der Uni. Schließlich ist das dann ja auch Erfüllung des Arbeitsverhältnisses und kein freier Tag. Ist das Studium ein privates Vergnügen (z. B. Zusatzstudium in unbezahlter Freistellung) dann ist es Urlaub, weil unabhängig vom Arbeitsverhältnis.
Im Zweifel den Personal-/Betriebsrat falls vorhanden unverbindlich anfragen und ggf. um Hilfe bitten.
Viel Erfolg!
Hallo Jana,
es kommt darauf an…
Maßgebend ist der Tarifvertrag und der Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag. Steht dort nichts über Ausbildungstage bzw. Berufsschultage, und ist der Uni-Besuch zwingender Teil Ihrer Ausbildung müsste der AG Sie für die Uni Tage beurlauben.
D. h. eine Beurlaubung ist kein Erholungsurlaub nach dem Gesetz über Mindesturlaub für AN (Bundesurlaubsgesetz). Das heißt wiederum, dass die Uni-Besuche nicht als Erholungsurlaubstage angerechnet werden dürfen. Der AG muss Sie für den Erholungsurlaub von der Arbeit freistellen. Das kann er nicht für die Uni- Tage, wenn diese für Ihre Ausbildung zwingend erforderlich sind. Evtl. den Urlaub unter Vorbehalt so nehmen, und im Nachhinein fordern unter Beachtung der Ausschlussfristen. Bitte holen Sie sich aber trotzdem Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen.
Gruß wannsee
Hallo,
Deine Frage läßt sich nur beantworten, wenn man den Wortlaut der entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung kennt. Es macht zB einen Unterschied, ob dort von Werk- oder Arbeitstagen die Rede ist.
&Tschüß
Wolfgang
nur kurz… bin nicht vor Ort…
also… wenn du zur U i musst, denn darf dir natürlich kein Urlaub angerechnet werden.
Setz deinen Arbeitgeber schriftlich in Kenntnis und schreibe schon jetzt, dass du deinen Urlaub geltend machst!
Hole dir Unterstützung bei deiner Gewerkschaft. Es wird allein sehr schwer für dich werden. Notfalls tritt ein 
Viel Glück !!
Woche hin. Ich bin der Meinung, dass mir diese Tages dann auch
nicht als Urlaubstage abgezogen werden dürfen, sondern nur die
verbleibenden 3 Tage pro Woche. Mein Arbeitgeber ist jedoch
anderer Meinung und berechnet pro Woche 5 Tage, obwohl ich ja
wei Tage zur Uni gehe. Nun benötige ich dringend fachlichennur ganz kurz… ich
Rat, wer von uns beiden auf dem Holzweg ist. Vielen Dank
Hallo Jana,
komplizierte Angelegenheit! Es kommt darauf an wie sich der Urlaub berechnet, auf 30 h AZ oder auf 20 h AZ. Wenn ich das richtig verstehe nimmst du normalerweise deinen Urlaub in den Ferien, sprich pro Tag 6 h Urlaub = für eine Woche 30 h. Die Zeit in der Uni wird als Arbeitszeit(AZ) angerechnet, dann kannst du natürlich auch nur, 20 h in der Woche Urlaub nehmen. Sind die Tage in der Uni festgelegt, vorher. Ich weiß das sind viele Fragen, die im Vorfeld geklärt werden müssen. Am besten du wendest dich an deinen BR oder die Gewerkschaft vor Ort. LG
Hallo Ernesto,
vielen Dank, werde mich vor Ort mal erkündigen.
Hallo wannsee,
vielen Dank, für Ihre Anwort.
Hallo ,
vielen Dank, für Ihre Antwort
Hallo,
vielen Dank, werde mich vor Ort mal erkündigen.
Hallo ,
vielen Dank, werde mich vor Ort mal erkündigen.
Wichtig ist nicht wieviel Tage du da bist, sondern wie dein Urlaubsanspruch entstanden ist.
Hast du 30 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche, dann zählen auch deine Unitage. Wurde dein Urlaub auf die Anzahl der Tage runtergerechnet, die du tatsächlich nur im Dienst bist, z. B. 3-Tage-Woche, dann werden nur die Tage angerechnet, die du gearbeitet hättest.
Ich gehe davon aus, dass deine Unitage mitzählen, da die Stunden auf deine Arbeitszeit auch angerechnet werden.
LG.
Sorry zu früh abgeschickt. Die Frage ist nun, wie der Urlaub beantragt wurde. Wurden zwei Wochen beantragt, dann sind es 10 Tage bzw. 12 Tage bei einem Urlaubsanspruch ausgerechnet auf eine 6 Tage-W. Natürlich werden Tage nicht berechnet, die du keinen Urlaub nimmst
also beantrage nur die Tage, die du frei haben willst. LG
Hallo Jana,
also meiner Meinung werden die Tage an denen du in der Uni bist nicht als Urlaub angerechnet. Wenn Ihr einen Personal-/Betriebsrat habt, gehe hin und frage dort nochmal nach, wichtig ist auch was im Tarifvertrag steht.
Gruß Elvira
Ich bin nicht ganz sicher, neige aber dazu Ihnen recht zu geben. Aber warum reichen Sie nicht nur die Nicht-Uni-Tage als Urlaubstage ein statt einer kompletten Woche?
Hallo, danke für ihre Hilfe. Habe ja nur die nicht-Uni-Tage eingereicht. Mein AG meint trotzdem, dass er fünf Tage anstatt drei pro Woche abzieht. Als Begründung sagt er, ich ja dann auf die Wochen hoch gerechnet mehr urlaubswochen als die normalen Angestellten.
VG Jana
Ich bin nicht ganz sicher, neige aber dazu Ihnen recht zu
geben. Aber warum reichen Sie nicht nur die Nicht-Uni-Tage als
Urlaubstage ein statt einer kompletten Woche?
Das ist Unsinn, die Anzahl Tage bleiben ja gleich.
Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen, weil mir Unterlagen wie Arbeitsvertrag etc. fehlen um genau nachschauen zu können.
LG
Steferl
Liebe Jana,
ich kenne die Arbeitsvertragliche Regelung nicht, allerdings denke ich dein Arbeitgeber ist auf dem Holzweg.
Da du nur 3 Tage die Woche im Kindergarten arbeitest, kann auch nur diese Zeit angerechnet werden.
Da du ja 2 Tage die Woche arbeitest (nämlich studierst) kann man dir auch nur die restlichen 3 Tage als Urlaub berechnen.
Das ist faktisch wie Teilzeit zu behandeln.
Geh zum Betriebsrat, den es meist in solchen Einrichtungen gibt, die regeln das für dich.
Schönen Gruß