Wie breit müssen Zufahrtstraßen sein wen neu

… gebaut wird,
Es soll in zweiter Reihe gebaut werden , Die zufahrt ist auf 30m 3,70 m breit ist das ausreichend. die Gemeinde hat das Gelände in Bauerwartungsgebiet aufgenommen.Laut Plan sollen zwei Wohneinheiten entstehen.

Hallo,

… gebaut wird,
Es soll in zweiter Reihe gebaut werden , Die zufahrt ist auf 30m 3,70 m breit ist das ausreichend? die Gemeinde hat das Gelände in Bauerwartungsgebiet aufgenommen.Laut Plan sollen zwei Wohneinheiten entstehen.

Ich befürchte fast, dass sowas nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Aber wenn ich mal versuche logisch ranzugehen (ich weiß, dass das in solchen Fällen nicht die allein richtige Herangehensweise sein muss), dann würde ich überlegen, wer da unbedingt langfahren können muss. Bei Wohneinheiten als größtes zweifellos die Feuerwehr. Dafür gibt es irgendwo Regeln (DIN 14090, weiß nicht ob die noch gilt und ob die überall gilt etc. pp.) was Zufahrtswege und Stellflächen angeht. Für gerade Strecken sind mir da mindestens 3 m in Erinnerung. Bei Kurven logischerweise mehr. Also mit 3,70m dürfte man bei einer geraden Zufahrt gut bedient sein. Da darf natürlich keiner parken. Das ist aber auch jedem Fahrer klar. Außerdem stehen da oft entsprechende Schilder (dafür gibt es naturgemäß auch eine Vorschrift). Notfalls einfach mal der Feuerwehr oder dem entsprechenden Amt nachfragen. Die wissen das und freuen sich, wenn mal jemand fragt.
Daneben wird es jeder Gemeinde frei stehen größere Breiten festzulegen.

Grüße

Hallo,
das steht in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes, in NRW im §5 und dort sind es mindestens 3m Breite.

Im Zweifel bestimmt das die örtliche Feuerwehr im Rahmen des Bauantrags selber (besonders dann, wenn die Zufahrt nicht gerade oder durch Bauteile eingeengt wird).

Ab einer gewissen Länge der Zufahrt (oder weiteren Nutzern) ist zusätzlich Begegnungsverkehr zu berücksichtigen, das liegt aber im Ermessen der Baubehörde (in NRW §19 LBO i.V. mit dem vorg. §5), bei zwei Wohneinheiten ist das wahrscheinlich nachrangig.

Gruß vom
Schnabel

Hallo, in der „2. Reihe“ muss eine Feuerwehrzufahrt nicht zwingend eingerichtet werden. Sie ist nur dann notwendig, wenn der 2. Rettungsweg über Leitertechnik der FW realisiert werden muss, oder das Gebäude weiter als 50m vom öffentlichen Gelände entfernt ist. Auch für die Brandbekämpfung kann sie notwendig werden (meist bei Sonderbau). Ob das der Fall ist bestimmt i.R. die Behörde.
Ich denke die Erschließungsstraße wird hier notwendig. Da gibt es leider keine DIN sondern nur eine „Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 85“ von der Forschungsgeselschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Es kann auch sein, dass es inzwischen eine Novelle dazu gibt, die jünger ist. Eine Mindestbreite einer Erschließungsstraße kann bis 2 m sein. hm