Hi Angelika,
gefühlsmässig würde ich schon sagen dass das ein Reklamationsgrund ist. Praktisch gesehen müsste man die konkrete Ausschreibung des Angebotes sehen.
Wie gesagt, nach DEHOGA wäre die Ausstattung des DZ auf jeden Fall nicht o.k.: http://www.deutschertourismusverband.de/source/tin/5…
Wenn man versucht, Preis und Leistung gegenüberzustellen dann kann man bei einem Abendessenpreis von ca. € 20,-- und einen Frühstückspreis von ca. € 15,-- einen Netto-Zimmerpreis von € 6,-- für zwei Personen errechnen. Dafür wiederum ist das Bett o.k.
Unterm Strich scheinst Du über den Tisch gezogen worden sein. Ich würde reklamieren und 15% zurück verlangen. Einen Rechtsstreit ist das allerdings m.E. nicht wert.
Aus beruflichem Interesse würde mich die Ausschreibung in Ebay sehr interessieren. Wenn Du magst kannst Du sie mir gerne mailen. Vor Allem ist dabei interessant, wer Dein Vertragspartner war. Das Hotel oder ein Dritter.
Viele Grüße
Rolf