zu meiner Frage gibt es ein Beispiel da es von Bundesland und Stadt unterschiede gibt:
Bundesland : NRW
Stadt : Bonn
Parkplatz : gemietet im Innenhof
Fahrzeugbreite : 1840mm
Parkplatzbreite 2100mm
Es sind 5 Parkplätze die nebeneinander angelegt sind. Der eigentliche Parkplatz ist rechts außen und der schmalste. Egal wie man rein fährt, man kommt nur schwer ins und aus dem Fahrzeug, falls ein anderes Fahrzeug neben einem Parkt.
Jetzt meine eigentlichen Frage :
Wie breit muß ein Mietparkplatz sein ?
Wie sollte man vorgehen wenn der Vermieter sich weigert
die Parkplatzgröße zu ändern, wobei die anderen Parkplätze größer sind und es Platz gäbe um alle auf eine größe zu bemaßen.
Kann überhaupt eine Mietminderung geltend machen ?
Die Mindestmaße von Stellplätzen sind 2,30 x 5,00 m .
Das hast Du woher?
Imho wird gemietet wie gesehen. Es soll schließlich breite und schmale Fahrzeuge geben, wer anders stellt gar ein Moped drauf. Und dass der Parkplatz plötzlich zu schmal geworden ist, kann ja wohl nicht sein, oder?
Und dass der Vermieter sich weigert, gegenüber seinen anderen Mietern vertragsbrüchig zu werden, kann ich völlig verstehen.
Gruß
loderunner (ianal)
Ich weißt zwar nicht, woher diese Information stammt, aber baurechtliche Vorgaben entfalten mietrechtlich grundsätzlich erstmal keine Relevanz. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, wenn dem Mieter der Parkplatz nicht breit genug ist, hätte er ihn nicht mieten sollen, mietrechtlich gibt es keine Vorgaben für die Breite…
Das sind die Mindestmaße für Stellplätze nach den betreffenden Verordnungen,Parkplätze,Garagen,Parkhäuser usw.
Goggle „Mindestmaße Kfz-Stellplätze“
Wenn ein Vermieter für sein Wohnhaus laut Baugenehmigung auch eine bestimte Anzahl Stellplätze NACHWEISEN müsste,dann wäre diese Maße einzuhalten. Es gibt noch anderes,wieviel Platz davor sein muss z.B…
Musste er sich nicht um solche Auflagen kümmern, kann er sicherlich Stellplätze nach Gutdünken anlegen,Mieter sollte es vorher sehen und schauen,ob er damit auskommen wird.
Wobei eine Vertragsformulierung " 3 Zi,Küche,Bad,Kellerraum und KfZ-Stellplatz im Hof,Nr. 3" schon was anderes wäre.
Zwar ist ein Moped auch ein Kfz,aber man geht wohl bei dem Begriff „Kfz“ berechtigterweise vom PKW aus.
M.E. kann man davon ausgehen,ein solcher Stellplatz hält die Mindestmaße ein. Denn 2,30 x 5 sind absolute Minimalmaße,weniger ist kaum praktikabel,in Parkhäusern im Gespräch übrigens.
Fahrzeuge werden immer größer,Maße stammen aus den Anfängen der Motorisierung,VW-Käfer-Zeitalter.
Was aber m.E. nicht im Umkehrschluss bedeuten kann, man bekommt laut Mietvertrag „einen Kfz-Stellplatz“ und der ist für ein „normales“ Mittelklasse-Fahrzeug(sicher nicht für Wohnmobil,Kleinbus oder Geländewagen anwendbar!) zu eng bemessen und somit nicht nutzbar.
Gewiss kann und sollte man ihn vorher besichtigen,auch ob man dort wegen möglicher Enge ausreichend rangieren kann,wenn der abends schon gut gefüllt ist.
Über die Nutzbarkeit oder eben Nichtnutzbarkeit würde im Streit sicherlich ein Richter entscheiden. Und was zieht der dann als Maßstab für die Stellplatzgrösse heran ?
Die Normmaße aus den einschlägigen Verordnungen zu Stellplätzen.