Wie bringt man einem 88 Jährigen bei

Hi,

nach dem Tod eurer Mutter habt ihr Kinder ja wohl je die Hälfte der Hälfte ihres Vermögens geerbt. Wenn dies noch nicht ausgezahlt wurde, da der Erbteil ja anscheinend als Geld und Immobilie vorhanden ist dürfte dieser Anspruch ja eigentlich noch bestehen?

Ansonsten würde ich mich im Rechtsbrett oder hier kundig machen:
http://www.bmj.bund.de/enid/4a94e9dc188b1822ca7db7f1…

Man könnte ihm vielleicht klar machen, dass das schöne Haus und den Rest der Staat erbt, wenn er keine Verwandten hat und kein Testament macht und ihn fragen, ob er das möchte.
Als Alternative kann man ihm ja vorschlagen, ob er sich denn vorstellen könnte, es statt dem Staat einer Hilfsorganisation, Stiftung o. ä. zu vererben.

Agnes

Zu dem Ganzen kommt auch noch das Problem, was ist, wenn er so
krank wird das er sich nicht mehr selber helfen kann,WIR
können nicht helfen und bekommen auch keine Auskunft, oder
sehe ich das Falsch
Gruß Freckle

Dann wird wohl ein rechtlicher Betreuer bestellt. Dafür könntet ihr euch zur Verfügung stellen.
Selbst wenn ihr dann testamentarisch bedacht werdet und die Testierfähigkeit des Herren noch besteht, gibt es anscheinend keine Probleme. (sofern die Seite aktuell ist)
http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/…

Mein Bruder (56) hat sich durch diese ganze Sache jetzt auch
schon um sich Gedanken gemacht, was ist wenn!!!Wer weiss wo
die ganzen Sachen liegen!

Ein gesetzlicher Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögensvorsorge würde das dann schon herausfinden.

Näheres hier:
http://wiki.btprax.de/Hauptseite
http://www.bmj.bund.de/enid/4a94e9dc188b1822ca7db7f1…

Agnes

mein opa (69)sagte immer,er schreibt ein testement und schreibt bei der bank meine mutter als bevollmächtigte ein.
nun ist er eines plötzlichen todes,am 20.11.08 gestorben.
und er hat rein garnix hinterlassen.nun stehen wir mit den problemen da:frowning:

Hallo Freckle,
kein Mensch muss ein Testament schreiben oder Regelung treffen für seine Beerdigung… aber er sollte!

Verwandt seid Ihr nicht, er ist ja auch „nur“ angeheirateter Onkel gewesen, bevor er dann zum Stiefvater wurde.
Meines Wissens ist die gesetzliche Erbfolge in Deutschland so geregelt:
Ehegatte und Kinder (je die Hälfte)
wenn nicht (mehr) vorhanden: Enkel des Verstorbenen oder nachrangig deren Kinder
wenn nicht (mehr) vorhanden: Eltern des Verstorbenen
wenn nicht (mehr) vorhanden: Geschwister des Verstorbenen oder nachrangig deren Kinder
wenn alles nicht vorhanden: weiter entfernte Blutsverwandte (z.B. Cousin)

Ein Beispiel aus eigener Familie, was nach gesetzlicher Erbfolge ablief:
Anton, Bert und Claus waren Brüder.
Anton starb, vererbte seiner Frau die Hälfte und seinen fünf Kindern je ein Zehntel.
Bert verstarb bereits verwitwet, aber kinderlos, kein Enkel, keine Eltern mehr da. Das Erbe wäre an die beiden Brüder Anton und Claus gefallen. Da Anton aber nicht mehr lebte, erbten an seiner Stelle dessen fünf Kinder - wieder je ein Zehntel - und Claus die anderen 50 Prozent. Antons Witwe erbte nichts, sie war ja nicht verwandt, sondern nur verschwägert mit Bert.

Meines Erachtens ginge das Erbe in Deinem Fall an den Staat/Land/Gemeinde (wer davon weiß ich nicht), der dann auch die Kosten der Beerdigung trägt.

Aber: ich denke, Ihr solltet versuchen, mit dem alten Herrn ins Gespräch zu kommen, und zwar konkret wegen Vorsorge-Vereinbarungen. Eine Vollmacht für den Fall, dass der alte Herr nicht mehr selbst bestimmen kann, was mit ihm geschieht. Ist doch besser als ein gerichtlich bestellter Pfleger! Und bei der Gelegenheit kann man auch das Thema ansprechen, was mit dem Haus geschehen soll. Die Aussicht, dass sonst „der Staat“ alles regelt, hat schon manchen bewogen, eine Vertrauensperson einzusetzen. Wichtig ist halt, die Wünsche des alten Herrn herauszufinden und zu berücksichtigen.
Gruß
Jette

P.S. noch ein Beispiel:
Ein Bekannter von mir hat vor einem Jahr testamentarisch das Haus des Lebensgefährten seiner Mutter geerbt. Als Nicht-Verwandter musste er 30% Erbschaftssteuer zahlen. Ich denke, das meinte ein anderer Poster mit dem Hinweis zur Adoption aus steuerlichen Gründen.

Hallo Jette,

P.S. noch ein Beispiel:
Ein Bekannter von mir hat vor einem Jahr testamentarisch das
Haus des Lebensgefährten seiner Mutter geerbt. Als
Nicht-Verwandter musste er 30% Erbschaftssteuer zahlen. Ich
denke, das meinte ein anderer Poster mit dem Hinweis zur
Adoption aus steuerlichen Gründen.

nochmal: Stiefkinder sind steuerlich leiblichen Kindern gleichgesetzt. Nur erben tun sie nicht entsprechend, nur mit Testament.

Gruß, Karin