Wie bringt man einem 88 Jährigen bei

das er ein Testament hinterlegen muß und ein Konto anlegen muß für seine Beerdgungskosten ohne streß und deutlichen Worten.
Der Mann ist der 2te Ehemann meiner Mutter die im Mai gestorben ist, aus seiner ersten Ehe gibt es keine Kinder,( wir sind zu zweit, aber ja nicht wirklich verwandt)
er hat aber glaub auch keine Verwanden mehr.
Es gibt ein Haus in schöner Wohngegend ein nettes Bankonto( das nebenbei)
aber es ist nichts geregelt,( das war schon bei dem Tod meiner Mutter so)

Wie oder was muß in so einem Fall gemacht werden, persönlich kann sich nur mein Bruder um Ihn kümmern er schaut einmal in der Woche bei ihm vorbei.
Gruß Freckle
Vielleicht gibts ja irgendwo eine Seite mit Tipps.

indem derjenige von euch, der das beste Verhälnis zu ihm hat, EINmal freundlich und ehrlich mit ihm redet. Ihr könnt ja sagen, dass ihr nicht wollt, dass nach seinem Tod das Andenken an ihn durch Streiterei um das Erbe gestört wird - ich nehme mal an, dass das bei euch so ist und ihr nicht in erster Linie hinter dem Geld her seid. Testament kann ja natürlich auch bedeuten, dass ihr nichts erbt!

Wenn das Gespräch nichts nutzt, könnt ihr nichts machen und müsst wohl mit der Unsicherheit leben - auch ein 88 jähriger hat das Recht, Dinge nach seinem Kopf zu regeln oder eben nicht zu regeln.

Gruß Nita

kurze Nachfrage
Hallo,

ich habe das Problem noch nicht ganz verstanden (vielleicht bin ich auch leseblind): Wozu genau braucht er ein Konto für Beerdigungskosten? Wer würde denn erben, wenn es kein Testament gäbe (ich kenne mich da nicht so aus, wahrscheinlich ihr nicht?)?

Viele Grüße
Kati

Reine Interessensfrage,

Wird in Deutschland nicht nach stämmen geerbt ?

In der Schweiz gibts die Regelung das nach stämmen geerbt wird, und es einen Pflicht anteil gibt. Desweiteren gibt es einen Pflichtanteil und einen Freiverfügbaren.

Meines wissens wird jetzt in der Schweiz wenn kein Testament vorhanden ist einfach nach stämmen geerbt.

Hallo, Kathi,
in der Tat ist es nicht ganz klar, wozu der ältere Herr überredetveranlasst werden soll.

Hinterläßt er kein Testament, tritt die gesetzliche Erfolge ein.
Wenn allerdings - wie in diesem Fall offenbar - kein leiblicher Nachkomme vorhanden ist, tritt als Erbe der Staat (das Bundesland) ein. Um das zu vermeiden, wäre eine Erbverfügung schon von Vorteil.

Wenn er für die Beerdigung keine Anweisungen festlegt, wird die Beerdigung durch den/die Erben organisiert und bezahlt.

Gruß
Eckard

Wir sind nicht seine leiblichen Kinder, er hat nur unsere Mutter geheiratet.
Und meines wissens (er Sudetendeutscher, nennt man das so) hat er keine Verwandten.
Also, denke ich gibt es kein Testament auch kein Geld, also auch kein Geld für die Beerdigung.

Unser Verwandheitsgrad errechnet sich so:
Vor denke ich 50 J hat er die Schwester( Maria) unserer Mutter geheiratet, also ist er unser Onkel.
Als Maria ein Pflegefall wurde hat unsere Mutter bei der Pflege geholfen.
Aus dankbarkeit und das sie versorgt ist,und da es eine gute Rente gab, hat er seine Schwägerin geheiratet.

Sind wir nun seine nächsten Verwandten?

Hallo!

Sind wir nun seine nächsten Verwandten?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe dann seit ihr gar nicht
verwand mit ihm. Er müßte euch adoptieren, das wäre auch steuerlich
sicher eine sinnvolle Überlegung.

Gruß
Stefan

Hallo,

darüber kann man noch nicht einmal mit Leuten reden, die halb so alt sind, ist ein Tabuthema. Ich habe schon Menschen erlebt, die richtig böse wurden,wenn es um diese Dinge ging. Anwälte allerdings lieben solche Situationen, sonst gäbe es nicht so viel Erbstreitigkeiten.

Da hilft nur Geduld und der richtige Moment.

Gruss

Andreas

Eben! So dass wir es schweirig haben über sooo ein Thema mit ihm zu reden, gut mein Bruder schaut regelmäßig den Garten nach und hilft sonst irgendwie, er bekommt da zwar Geld dafür aber der Onkel will keinem irgend etwas schuldig sein.

Und ich am Telefon 800km weit entfernt besuche ihn dann nächstes Jahr wie immer im Urlaub, und kann dann erst wieder persönlich mit ihm darüber sprechen.
Deshalb dachte ich, ob ein Faltblatt oder ob man im Web etwas ausdruckt und es ihm zu lesen gibt dann kann er in ruhe darüber nachdenken.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Reicht die ehe nicht aus um sie als nächste erben einzubeziehen ?

lg Sev

Reicht die ehe nicht aus um sie als nächste erben
einzubeziehen ?

Soweit ich weiß, Sev, reicht das nicht.
Die Ehefrau würde (wenn sie noch lebte) erben. Da sie aber vorverstorben ist, haben der Gatte und die Kinder von ihr geerbt.

Mit dem 2. Mann ihrer Mutter sind die Kinder aus erster Ehe nicht verwandt.

Gruß
Eckard

1 Like

Zu dem Ganzen kommt auch noch das Problem, was ist, wenn er so krank wird das er sich nicht mehr selber helfen kann,WIR können nicht helfen und bekommen auch keine Auskunft, oder sehe ich das Falsch
Gruß Freckle

Mein Bruder (56) hat sich durch diese ganze Sache jetzt auch schon um sich Gedanken gemacht, was ist wenn!!!Wer weiss wo die ganzen Sachen liegen!

Reicht die ehe nicht aus um sie als nächste erben
einzubeziehen ?

Soweit ich weiß, Sev, reicht das nicht.
Die Ehefrau würde (wenn sie noch lebte) erben. Da sie aber
vorverstorben ist, haben der Gatte und die Kinder von ihr
geerbt.

Also wird doch nach stämmen geerbt.

Mit dem 2. Mann ihrer Mutter sind die Kinder aus erster Ehe
nicht verwandt.

nein. Aber da die Mutter ja noch einmal geheiratet hat ist er da doch irgendwie in die Familie gerutscht. Ich hätts jetzt so gesehen

Früher: Tote frau + 1,.Ehemann
\ /
2 Kinder…

Jetzt: Tote frau + 2.Ehemann
\
2 Kinder.

Jetzt würde ja die Tote Frau erben… diese kann ja nicht erben da sie nicht mehr auf dieser Welt weilt. Er selber hat keine Kinder oder mögliche erben gegen unten geschweige denn gegen oben.

Da bleibt doch die ehefrau… die kann nicht erben also geht es dort eine stuffe nach unten zu den Kinder…

Meine überlegung…

Dies ist jedoch nicht so ?

lg Sev und danke für die antwort

Hallo Stefan,

Sind wir nun seine nächsten Verwandten?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe dann seit ihr gar
nicht
verwand mit ihm. Er müßte euch adoptieren, das wäre auch
steuerlich
sicher eine sinnvolle Überlegung.

an welche Steuer denkst Du dabei? Soweit ich mich aus dem Erbfall meines Mannes und seiner Halbgeschwister erinnere, sind Stiefkinder, soweit testamentarisch bedacht, erbschaftssteuerlich gleichgestellt mit leiblichen und adoptierten Kindern.

Gruß, Karin

Da bleibt doch die ehefrau… die kann nicht erben also geht
es dort eine stuffe nach unten zu den Kinder…

Hallo Sev,

in Deutschland gilt für die gesetzliche Erbfolge nur der Verwandtschaftsgrad

Hätte der 2. Ehemann die beiden Söhne der Frau adoptiert, würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Sind sie nicht adoptiert gelten sie nicht als verwandt und daher innerhalb der gesetzlichen Erbfolge nicht als Erbberechtigt.
Wenn sie nicht adoptiert wurden, haben sie ggfls. zufällig mal ne Weile in einem Haus gewohnt - das wars aber.

Ich meine, die gesetzliche Erbfolge greift sogar nur in gerader Linie - sprich - Eltern können Kinder beerben und umgekehrt. Wenn Großeltern versterben, können Enkel nur (gesetzlich) beerbt werden, wenn die Eltern nicht mehr da sind.
Ausser, es wurde etwas anderes im Testament festgehalten.

Die Geschwister meiner Eltern könnten aber z.B. mich glaub ich nicht Beerben, wenn meine Eltern nicht mehr wären…

Wenn (wie oben schon genannt) keine Verwandtschaft besteht greift in der Tat das Erbrecht und Vater Staat bzw. das Bundesland sind „erbberechtigt“ (mit dem Begriff „Stämme“ kann ich leider in Deutschland nix anfangen sorry :wink:).
Wie dann die Beerdigung ausfällt, wenn Vater Staat die organisiert - keine Ahnung…

Gruß
LadyN

(kann hierzu keine Garantie abgeben und keine §§ nennen - ist nur das, was ich noch so aus lange vergangenen Berufsschultagen und aktuellen „Erzählungen“ (nachdem wir diesen Sommer selbst - durch Testament - von einer Großtante beerbt wurden) noch so weiß)

Hallo auch

Wenn (wie oben schon genannt) keine Verwandtschaft besteht
greift in der Tat das Erbrecht und Vater Staat bzw. das
Bundesland sind „erbberechtigt“ (mit dem Begriff „Stämme“ kann
ich leider in Deutschland nix anfangen sorry :wink:).

Du hast recht, eine ehe macht keine verwandschaft:
http://www.rechtbekommen.de/erben/geserb.html

und ihr erbt auch nach stämmen:
http://www.rechtbekommen.de/erben/bild3.html
(nur über die Links fahren nicht klicken ^^’)

nehm ich mal an… das würde verdeutlichen was ich damit gemeint habe…

Aber dadurch:
Durch Heirat entsteht keine Verwandschaft. Dem entspricht im Erbrecht die gesonderte Regelung des Ehegattenerbrechts.

erledigt sich dieses Stämme Geschwafel sowieso…

Daher währs in der Tat vielleicht nicht schlecht und einfacher wenn er ein Testament schreiben würde. Zumindest wenn ihr zu den Erbenden gehören wollt.

lg Sev

Hallo Karin!

sind Stiefkinder, soweit testamentarisch bedacht,
erbschaftssteuerlich gleichgestellt mit leiblichen und
adoptierten Kindern.

Stimmt da hast du Recht.

Gruß
Stefan

Noch einmal das Verwanschaftsverhältnis
Maria geb. Hartxxx + Walter / Maria gestorben

Edith geb.Hartxxx hat 2 Kinder aus anderer Ehe/ geschieden.

Edith geb. Hartxxx + Walter / Edith gestorben

zu Walter sind die Kinder dann ja nicht mehr Blutsverwandt, aber durch die 2 Schwestern ist er der Onkel.

Oh Mann, schwierig

Wenn allerdings - wie in diesem Fall offenbar - kein
leiblicher Nachkomme vorhanden ist, tritt als Erbe der Staat
(das Bundesland) ein.

Wenn er für die Beerdigung keine Anweisungen festlegt, wird
die Beerdigung durch den/die Erben organisiert und bezahlt.

Also Wenn das Erbe an den Staat geht müsste dieser auch die Besattung zahlen?
Das wäre doch ein ansatz wenn die Peroshn bestimmt vorstellungen hat, der Saat bezaahlt sicher nur das biligste…

BTW was passiert eigentlich wenn man einen Schuldenberg hinterlässt begleichtd as auch der Saat oder ignoriert der sowas und Erbst nur wo es Kohle gibt?

Gruß Ww

Hallo, Werwölfling,

Das hat zwar jetzt hier nichts mehr mit dem Ursprungsposting zu tun - aber …

Das wäre doch ein ansatz wenn die Person bestimmte
vorstellungen hat, der Saat bezahlt sicher nur das
biligste…

Klar, es wird die kostengünstigste Möglichkeit angewendet. Besondere Wünsche des Verstorbenen werden dabei wohl eher nicht berücksichtigt
Allerdings: sind Angehörige vorhanden, werden sie zur Kasse gebeten. (ich kann jetzt allerdings nicht sagen, ob es da eine Rolle spielt ob Verwandte oder Verschwägerte vorhanden sind.)

BTW was passiert eigentlich wenn man einen Schuldenberg
hinterlässt begleicht das auch der Staat oder ignoriert der
sowas und erbt nur wo es Kohle gibt?

Die Gläubiger gehen dann leer aus; genau so als wenn die Erben in solch einem Fall das Erbe ausschlagen. (Das letzte Hemd hat nun mal keine Taschen.)
Gruß
Eckard