Da bleibt doch die ehefrau… die kann nicht erben also geht
es dort eine stuffe nach unten zu den Kinder…
Hallo Sev,
in Deutschland gilt für die gesetzliche Erbfolge nur der Verwandtschaftsgrad
Hätte der 2. Ehemann die beiden Söhne der Frau adoptiert, würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Sind sie nicht adoptiert gelten sie nicht als verwandt und daher innerhalb der gesetzlichen Erbfolge nicht als Erbberechtigt.
Wenn sie nicht adoptiert wurden, haben sie ggfls. zufällig mal ne Weile in einem Haus gewohnt - das wars aber.
Ich meine, die gesetzliche Erbfolge greift sogar nur in gerader Linie - sprich - Eltern können Kinder beerben und umgekehrt. Wenn Großeltern versterben, können Enkel nur (gesetzlich) beerbt werden, wenn die Eltern nicht mehr da sind.
Ausser, es wurde etwas anderes im Testament festgehalten.
Die Geschwister meiner Eltern könnten aber z.B. mich glaub ich nicht Beerben, wenn meine Eltern nicht mehr wären…
Wenn (wie oben schon genannt) keine Verwandtschaft besteht greift in der Tat das Erbrecht und Vater Staat bzw. das Bundesland sind „erbberechtigt“ (mit dem Begriff „Stämme“ kann ich leider in Deutschland nix anfangen sorry
).
Wie dann die Beerdigung ausfällt, wenn Vater Staat die organisiert - keine Ahnung…
Gruß
LadyN
(kann hierzu keine Garantie abgeben und keine §§ nennen - ist nur das, was ich noch so aus lange vergangenen Berufsschultagen und aktuellen „Erzählungen“ (nachdem wir diesen Sommer selbst - durch Testament - von einer Großtante beerbt wurden) noch so weiß)