Hallo,
grundsätzlich ist es kein Problem, neben einer Teilzeitstelle einen Minijob auszuüben. Ob die Tatsache, dass es die selbe Branche ist, ein Problem darstellt, hängt lediglich von dem AG der Teilzeitstelle ab. Wenn der damit einverstanden ist, steht dem nichts im Wege.
Wieviel Tage/Std pro Woche ist die eigene Entscheidung. Klar darf die Arbeitszeit der Teilzeitstelle nicht beeinträchtigt sein.
Urlaub ist grundsätzlich so geregelt, dass ein Teilzeit-Beschäftigter gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden darf! Heißt ihm steht sowohl Krankheit als auch Urlaub zu. Wieviel Urlaubstage richtet sich danach, wieviel in der Firma Vollzeit-Beschäftigte haben. Das wird dann auf die entsprechende Arbeitszeit umgerechnet. Das gilt sowohl für Teilzeit- als auch für Minijob.
LG, MMetze