Wie buche ich den Gutschein

Angenommen ich habe einen Online-Shop, schicke dem Kunden einen Gutschein von 100 Euro, er löst den nach 2 WOchen ein. Ich schicke die Produkte im Wert von 100 Euro ab. Wie läuft das normalerweise ? Muss ich den Gutschein buchen? Wenn ja, wie ? Und wie buche ich die Ware , die er so zu sagen kostenlos bekommt? Soll ich die Ware abschreiben ?
Wäre nett, wenn mir jemand das erklären könnte.

Nadja

Ein Geschäftsmann vergibt keine „Gutscheine“ sondern vergibt Rabatte oder Preisnachlässe oder Rückerstattungen für Mängelrügen z.B.

zur Kenntlichmachung dieser Handlung benutzt er eine negative Rechnung an den Kunden. Allgemein bekannt als Gutschrift.

diese wird eben als negative Rechung auf das Umsatzerlös- und Kundenkonto gebucht.

gruss

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Hallo Nadja,

das kommt, mal wieder, drauf an.

Es geht entweder um Gutschriften, Boni, Rabatte, die mit dem Gutschein freundlich formuliert und unterstrichen werden sollen. Oder um den Verkauf von Gutscheinen an die Leute, die sonst immer im Brett „sonstige Fragen“ posten, was sie ihrem Opa wohl schenken sollen: Es wird dann das Recht, Ware in einem bestimmten Wert zu erhalten, gegen Bezahlung verkauft. Solche Gutscheine sind im Einzelhandel verbreitet.

In beiden Fällen ist es unerheblich, ob das Papier gegenüber Dritten wirksam ist oder nicht: In jedem Fall besteht in dem Moment, wo der Kunde den Gutschein hat, bereits die Verpflichtung, dafür Ware herauszugeben: Eine sonstige Verbindlichkeit.

Im ersten Fall - Warengutschein als Bonus, Rabatt, Gutschrift heißt der Buchungssatz bei Herausgabe des Gutscheines:

Betrag per Boni (bzw. Rabatte bzw. sonstige Erlösschmälerungen oder Wasauchimmer es ist) an sonstige Verbindlichkeiten (zum Abstimmen ist es empfehlenswert, hierfür ein separates Unterkonto einzurichten, im Fall des 04er Rahmens z.B. 3510 mit der gleichen Funktion wie 3500.

Im zweiten Fall wird der Gutschein bezahlt, da heißt dann der Buchungssatz:

Betrag per Bank (bzw. Kasse oder Debitor) an sonstige Verbindlichkeiten.

Jetzt wird der Gutschein eingelöst und der Buchungssatz dazu heißt:

a) Betrag per sonstige Verbindlichkeiten an Erlöse und
b) Wert der eingesetzten Ware per Wareneinsatz an Warenbestand.

Es wird also erst in diesem Moment der Ertrag aus dem Sachverhalt realisiert, dass die Ware für den Händler weniger wert ist als für den Kunden. Der darf vorher wg. Vorsichtsprinzip und Niederstwertprinzip auch nicht realisiert werden.

Wenn der Gutschein nicht eingelöst wird, muss die Verbindlichkeit stehen bleiben bis zu dem Zeitpunkt, wo der Anspruch auf die Ware verfallen ist (was hier möglich ist und was nicht, gebe ich an die Zivilrechtler weiter) oder wo aus anderem Grund (Tod des Kunden z.B.) keine Einlösung mehr in Frage kommt. In diesem Moment wird die Verbindlichkeit per sonstige Erträge ausgebucht, weder Wareneinsatz noch USt sind berührt.

Schöne Grüße

MM

Ergänzung bei Einnahme-Überschussrechnung
Hi Nadja,

leider hast du nicht geschrieben, ob du bilanzierst oder nicht.

Wenn du nicht bilanzierst, ist das ganze gar nicht zu buchen, denn du hast die Ware bereits beim Wareneinkauf als Betriebsausgabe gebucht.

Würdest du jetzt nochmal buchen, hättest du zweimal eine Betriebsausgabe für die gleiche Ware gebucht.

Da du dann auch keine Inventur zu machen brauchst, fehlt sozusagen die Ware auch nicht am Jahresende.

Gruß

Peter