Wie buche ich Umsatzsteuererstattung aus anderen E

Guten Tag,
wie verbucht man eine Umsatzsteuerrückerstattung aus einem anderen EU-Land?Herzlichen Dank!

Gegen das Konto, auf das man die Vorsteuer bei Zahlung gebucht hat.

Servus,

wie Clematis bereits angedeutet hat, hängt das davon ab, wie man die entsprechenden Vorsteuerbeträge gebucht hat.

Da gibts zwei Möglichkeiten:

Wenn man im Zeitpunkt der Verbuchung der entsprechenden Aufwendungen schon weiß, dass man alle Bedingungen (Mindestbeträge, Form- und Terminerfordernisse) für die Vorsteuervergütung erfüllen wird, spricht nichts dagegen, die Vorsteuerbeträge bereits bei der Erfassung des Aufwandes als sonstige Vermögensgegenstände zu erfassen. Dann stehen die Beträge wie inländische USt-Guthaben als Forderungen in der Bilanz herum, bis die Erstattung erfolgt. Und dann bucht man die Erstattung dagegen und ggf. auftretende Centdifferenzen in Ertrag/Aufwand aus.

Wenn im Zeitpunkt der Verbuchung der ausländischen Aufwendungen noch nicht bekannt ist, ob die Bedingungen für die Vorsteuervergütung erfüllt sein werden, dürfen die Vorsteuerbeträge wg. Vorsichtsprinzip nicht als Forderungen oder Vermögensgegenstände erfasst werden. Die Aufwendungen kommen dann brutto incl. IVA, VAT, TVA etc. in den Aufwand. In diesem Fall bildet die Erstattung dann, wenn sie eintrifft, einen sonstigen betrieblichen Ertrag.

Schöne Grüße

MM

Dann stehen die Beträge wie inländische USt-Guthaben als Forderungen
in der Bilanz herum,

Und was machste, wenn gar keine Bilanz erstellt wird?

PS: Nicht böse gemeint, nur so als Hinweis, sonst isses so verwirrend…

Servus,

da hast Du allerdings Recht - darauf hab ich ganz vergessen…

Bösartigerweise lasse ich die Frage „Behandelt ein Überschussrechner eingehendes Geld als Einnahme?“ als Denksportaufgabe stehen.

Schöne Grüße

MM

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