Wie buchen am Jahresende?

Hallo Zusammen,

ich mache meine Buchhaltung selbst mit SAGE KHK PC-Kaufmann.

Nun habe ich 2 Fragen:

  1. Ich habe eine Ausgangsrechnung im Dezember gebucht,
    die mein Kunde zu 50% im Dezember bezahlt hat.
    Diese 50% Zahlungseingang habe ich auch im Dezember gebucht.
    Die noch fehlenden 50% werden im Januar oder Februar bezahlt.
    In welche Periode muß ich diesen Zahlungseingang dann buchen?
    Ist es egal wann der offene Posten (Rechnung) dann geschlossen wird?

  2. Beim Jahresabschluß 2003 hat mein KHK PC-Kaufmann Saldo-Vortragsbuchungen vorgenommen.
    In den Konten: Umsatzsteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuerzahlung und Vorsteuererstattung wurden damit die Salden ins Jahr 2004 übernommen, was natürlich zu falschen Salden für 2004 führt.
    Was ist da falsch gelaufen?
    Müssen diese Konten am Jahresende ausgeglichen sein, und wenn ja wie?
    Oder dürfen bei diesen Konten keine Saldo-Vortragsbuchungen vorgenommen werden.

Danke Ralf

Hallo Ralf,

  1. Ich habe eine Ausgangsrechnung im Dezember gebucht,
    die mein Kunde zu 50% im Dezember bezahlt hat.
    Diese 50% Zahlungseingang habe ich auch im Dezember gebucht.
    Die noch fehlenden 50% werden im Januar oder Februar bezahlt.
  1. Beim Jahresabschluß 2003 hat mein KHK PC-Kaufmann
    Saldo-Vortragsbuchungen vorgenommen.
    In den Konten: Umsatzsteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuerzahlung
    und Vorsteuererstattung wurden damit die Salden ins Jahr 2004
    übernommen, was natürlich zu falschen Salden für 2004 führt.

Machst Du Bilanz oder Einnahme/Überschuß-Rechnung?
Machst Du Soll- oder Ist-Versteuerung?

Wenn Du Soll-Versteuerung und Bilanz machst, ist Punkt 1. richtig, wenn Du die Ausgangsrechnung im Monat buchst, in dem sie gestellt wurde, und die Teilzahlungen jeweils in dem Monat wo sie eingegangen sind. Genau so ist die Übertragung der Salden von 2003 in 2004 dann richtig. Du solltest nur die Guthaben der Vorsteuer und der Umsatzsteuervorauszahlungen mit den Schulden bei der Umsatzsteuer gegeneinander aufrechnen, dann erhälst Du exakt den Betrag, den Du nach Einreichung der Umsatzsteuer-Erklärung dem Finanzamt noch schuldest.

Wenn Du aber Einnahme/Überschuß-Rechnung und Ist-Versteuerung machst, ist der PC-Kaufmann nicht unbedingt das beste Programm für Dich bzw. DU musst da einiges umeinanderbuchen, denn:
Bei der Einnahme/Überschuß-Rechnung mit Ist-Versteuerung darfst Du Ausgangsrechnungen erst buchen, wenn ein Zahlungseingang erfolgt ist - in Deinem Fall also 50% der Rechnung im Monat Dezember 04 und der Rest in dem Monat 05, wenn das Restgeld kommt.

Solltest Du im Immobilien-/Bauträger-Bereich tätig sein und zwar bilanzieren, aber trotzdem Ist-Versteuerung gewählt haben, wird es etwas komplizierter, da solltest Du einen Steuerberater kontaktieren.

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.
Ich mache Einnahme/Überschuß-Rechnung mit Ist-Versteuerung.
Das muß man bei KHK PC-Kaufmann auch einstellen und wird auch berücksichtigt beim Bebuchen der Konten.
Das mit der Rechnung hat sich geklärt, in der EÜR erscheinen nur die Zahlungsein- und Ausgänge egal ob Rechnungsbeträge noch offen sind, das habe ich überprüft. Bei Einnahme/Überschuß-Rechnung mit Ist-Versteuerung ist das richtig so.

Mit den Steuerkonten bin ich mir noch im Unklaren.
Ich habe folgende Konten:
Umsatzsteuer - eingenommene MwSt von meinen Kunden
Vorsteuer - bezahlte MwSt an meine Lieferanten
Umsatzsteuererstattung - vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer
Umsatzsteuerzahlung - an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuer

Bei jedem Konto stehen die Beträge entweder nur im Soll oder nur im Haben, sodass jeweils die Summe auch gleich dem Saldo des Kontos entspricht. Diesen Saldo überträgt das Programm am Jahresende dann fälschlicherweise ins nächste Jahr.
Offenbar muß ich am Jahresende Ausgleichsbuchungen durchführen.
Vielleicht kannst Du mir sagen, welche Konten ich gegeneinander ausgleichen muß?

Vielen Dank

Ralf