Hallo,
die Fragen sind reichlich zusammenhanglos und verwirrend gestellt. Da stellt sich die Frage, was hier wirklich gemeint ist und gesucht wird.
a) Ein herstellerunabhängiger Leasinganbieter bucht seine Leasingobjekte üblicherweise im so genannten „Vermietvermögen“. Das ist eine Position zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
b) Erläutere „… bei Kauf … bestellt“? Wenn Fahrzeuge bestellt werden sollen, werden die Preise ausgehandet und dann die Kaufverträge geschrieben. Lieferung und Bezahlung erfolgen dann später.
c) Erläutere „… oder eine Flotte hat…“? Bestimmt haben die eine Flotte, aus der entweder Fahrzeuge verleast oder vermietet werden. Das wären dann „Standardfahrzeuge“, die sehr kurzfristig zur Verfügung stehen, die nicht kundenindividuell ausgestattet sind und für die eventuell besondere Preise erzielt werden konnten.
d) Es ist eher davon auszugehen, dass sie vom Hersteller kaufen, da sie sich sonst an die Leasing- und Vertragsbedingungen des Herstellers (die dann auch der „Unterleasingnehmer“ akzeptieren muss) binden müssten. Und die könnten von dem, was mit dem eigentlichen Leasingnehmer vereinbart werden soll, abweichen. Das würde das Geschäft nur behindern. Würde ich jedenfalls nicht tun. Rechtlich geht das, heißt in der Fachsprache „mit dem Recht der Untervermietung“, wird aber von den Refi-Banken überhaupt nicht gerne gesehen, weil damit schon zuviel Unfug getrieben wurde.
e) Erläutere den letzten Satz? Siehe hierzu a) und b). Gebucht wird ja erst mit der Rechnung und der Lieferung, ohne diese fehlen ja die Buchungsgrundlagen (würde ich so sagen).
Viele Grüße
Mikey