Wie bucht man die Lohnsteuer?

Hallo!
Wir machen Einnahme Überschuß Rechnung und müssen nun die Löhne und die Sozialabgaben buchen.
Ist die Lohnsteuer eine Ausgabe oder muß man die gar nicht buchen(oder als freie Buchung) wenn man den Bruttolohn bucht, und wie stehts mit den Sozialabgaben?Grüße Lutz

Servus Lutz,

alldieweil die Überschussrechnung gem. § 4 (3) EStG von ganz paar Ausnahmen abgesehen ausschließlich die zufließenden und abfließenden Geldströme berücksichtigt, kann man darin überhaupt keinen Bruttolohn verbuchen. Die Ausgaben im Zusammenhang Lohn & Gehalt heißen:

Ausgezahltes Netto
Abgeführte SV- und KV-Beiträge (AN- und AG-Anteil, U1, U2 etc. alles dabei)
Abgeführte Lohnsteuer
ggf. abgeführte Beiträge an Direktversicherungen, Unterstützungskassen etc. aus Entgeltumwandlung
Bezahlte Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Abgeflossene Sachbezüge (z.B. Unterkunft)

und noch ein paar Einzelheiten, die ich nicht weiter ausdehne.

Die bezahlte Lohnsteuer ist genauso Ausgabe wie alle anderen der angeführten Elemente.

Schöne Grüße

MM

Hallo Lutze Wir machen das mit Lexware Lohn und Gehalt, den normalen Betrieb mit lexware Financel Office. Kostet so ca 300.-€ im Jahr und man spart den Steuerberater. In diesen Programmen ist alles drin was man als " kleiner" Unternehmer braucht und immer gesetzesmäßig auf neuesten Stand. Damit besteht ihr jede Buchprüfung Gru0 Horst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich benutze das Programm WISO Kaufmann.Aber nur den Teil für die Lohnabrechnung. Die EÜR mache ich mit WISO Sparbuch.
Nochmal zum Lohn
Ich buche doch dann beides AG und AN Anteil?
Schöne Grüße
Lutz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Lutz,

Ich buche doch dann beides AG und AN Anteil?

das ist eines von vielen Häklein der Überschussrechnung: Der ganze Kuchen, der an die Krankenkassen geht, ist Ausgabe, einschließlich AN- und AG-Anteilen und Umlagen.

Um die Kiste halbwegs abstimmbar zu halten, ist es sicherlich nützlich, wenn wenigstens die Erstattungen für Lohnfortzahlungen nicht verrechnet werden, sondern separate Erstattung beantragt wird.

Der bedeutende technische Vorteil der Bruttolohnverbuchung setzt Buchführung/Bilanzierung voraus - oder ebent eine Abstimmung in einer Art Nebenbuch.

Schöne Grüße

MM

??? dachte immer es kommt im hinblick auf probleme bei einer betriebsprüfung auf die sachkenntnis des buchhalters und nicht auf die leistungsfähigkeit des edv-programmes an…

und was ich noch bemerkenswert finde, ist die aussage, dass fachkundiger steuerlicher rat mittlerweile durch buchführungsprogramme erstetzt werden kann…

was war nochmal die ausgangsfrage ?

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“