Wie bucht man erhaltene Provisionszahlungen aus EU

Wie bucht man erhaltene Provisionen aus dem EU-Ausland (Österreich, Tschechisce Republik)?

Sind diese Erlöse auf das Konto „Provisionserlöse steuerfrei § 4 UStG“ oder auf das Konto „Erlöse ig.“ zu buchen?

Müssen diese Erlöse in der ZM-Meldung erscheinen?

Vielen Dank

sorry muss passen
kakadu

Es sollten auf jeden Fall die USt-Id und eine entsprechende Provisionsabrechnung vorhanden sein.

Damit ich dich, in Unwissenheit deines Kontenplans, mit falschen Infos fütter, sich doch hier mal nach:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/g…

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
***

Der Ort der Leistung ist maßgebend für die Anwendung des deutschen Umsatzsteuerrechts.
Soweit der Ort im Ausland liegt, ist das deutsche Umsatzsteuerrecht nicht anwendbar.
Man spricht dann von
„nicht steuerbaren Umsätzen“.
Es fällt in diesem Fall keine deutsche Umsatzsteuer an.
Ob im Ausland „ausländische“ Umsatzsteuer anfällt, ist nach den dortigen Bestimmungen zu klären. Ggf. ist es erforderlich, sich im Ausland hinsichtlich der Umsatzsteuer
registrieren zu lassen.
Es heißt weiter:Eine steuerpflichtige sonstige Leistung, die in der Zusammenfassenden Meldung zu erklären ist, ist zB. das Erstellen eines Gutachtens durch einen deutschen Unternehmer an einen österreichischen Unternehmer. Dabei geht die Steuerschuldnerschaft auf den österreichischen Unternehmer über (sog. reverse-charge-Verfahren) und der leistende Unternehmer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
Hier spielt also auch eine Rolle, ob die Provision überhaupt umsatzsteuerpflichtig wär (z.B.Handelsvertreter) oder umsatzsteuerfrei (Versicherungsvermittlung)

Auf welches Konto gebucht wird, ist abhängig vom Kontenrahmen.

Wie bucht man erhaltene Provisionen aus dem EU-Ausland
(Österreich, Tschechisce Republik)?

Müssen diese Erlöse in der ZM-Meldung erscheinen?

Bitte prüfen, was auf der Gutschrift für die Provision steht: Reverse Charge / IG-Lieferung / IG sonst. Leistung / Dreiecksgeschäft? Normalerweise gibt der Belegaussteller dies bereits vor, damit in beiden Ländern die entsprechende Buchung gemacht werden kann.
Und frag dann beim FA / USt-Außenprüfer nach, dort bekommt man im allgemeinen eine verwendbare Auskunft.

Tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht helfen. Das weiß ich nicht.
Freundliche Grüße
Bettina

sorry muss passen
kakadu

Kein Problem, trotzdem Danke
BT2012

Vielen Dank für die Antwort. Sehr gut!
BT2012

Vielen Dank für Deine Auskunft :smile:

Tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht helfen. Das weiß
ich nicht.
Freundliche Grüße
Bettina

Kein Problem, trotzdem Danke :smile:
BT2012