Wie bucht man Verpflegung für Arbeitnehmer

Hallo,

ich habe eine Hotelrechnung über Übernachtungskosten und Frühstück bzw. Minibar für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber (Eigentümer der Firma). Der Arbeitgeber hat die Rechnung bezahlt und der Arbeitnehmer erhält keine Verpflegungspauschalen. Die Übernachtung buche ich auf das Konto Reisekosten Unternehmer bzw. Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand (SKR03).
Wie muss das Frühstück bzw. sonstiges Essen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gebucht werden?

Ich bitte um Rat.

Danke.

Uwe

Hallo Uwe,

streng genommen sind die gezahlten Mahlzeiten ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers, der in der Fachsprache als sogenannter Sachbezug ausgewiesen wird. Im Regelfall, bei großen Unternehmen muss der Arbeitnehmer die Reisekosten auslegen und im Rahmen einer Reisekostenabrechnung bekommt er dies um den geldwerten Vorteil (Sachbezug) berichtigt, erstattet zurück.

In Ihrem Fall hat der Arbeitgeber ja alles übernommen, somit sind die Übernachtungskosten auch Reisekosten. Hier wird nicht zwischen denen des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers unterschieden. Die Verbuchung der gezahlten Mahlzeiten Früchstück, Minibar kommt auf die gestellte Rechnung an. Wenn alles in einer Rechnung gelegt ist, würde ich es der Einfachkeit halber auch mit in die Reisekosten buchen. Wenn es eine separate Rechnung gibt, würde ich es auf das Konto Bewirtungskosten buchen. Da ich leider Ihren Kontenrahmen nicht kenne und auch nicht DATEV buche, kann ich Ihnen leider das Konto nicht nennen.

Viele Grüße

Mirko

Hallo Mirko,

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Uwe

Entweder die Reisekosten Arbeitnehmer komplett auf 4660 oder Übernachtung auf 4666 und Verpflegungsmehraufwand auf 4664.

Hallo Uwe,

die Verpflegung würde ich auf 4664 und 4674 buchen, dabei aber auf die Höchstbeträge der Verpflegungspauschalen deckeln und den evtl. Rest auf nicht abzf. BA.
Ggf. sind bei Arbeitnehmer noch die Sachbezugswerte zu versteuern.

MfG
Micha