Hallo Uwe,
streng genommen sind die gezahlten Mahlzeiten ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers, der in der Fachsprache als sogenannter Sachbezug ausgewiesen wird. Im Regelfall, bei großen Unternehmen muss der Arbeitnehmer die Reisekosten auslegen und im Rahmen einer Reisekostenabrechnung bekommt er dies um den geldwerten Vorteil (Sachbezug) berichtigt, erstattet zurück.
In Ihrem Fall hat der Arbeitgeber ja alles übernommen, somit sind die Übernachtungskosten auch Reisekosten. Hier wird nicht zwischen denen des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers unterschieden. Die Verbuchung der gezahlten Mahlzeiten Früchstück, Minibar kommt auf die gestellte Rechnung an. Wenn alles in einer Rechnung gelegt ist, würde ich es der Einfachkeit halber auch mit in die Reisekosten buchen. Wenn es eine separate Rechnung gibt, würde ich es auf das Konto Bewirtungskosten buchen. Da ich leider Ihren Kontenrahmen nicht kenne und auch nicht DATEV buche, kann ich Ihnen leider das Konto nicht nennen.
Viele Grüße
Mirko