Wie Computer als Kleinunternehmer absetzen?

Hallo, ich bin etwas verwirrt durch die verschiedenen Abschreibungsmethoden, daher frage ich nun hier.
Zum Beispiel: Im August 2012 tauscht jemand einige Komponenten (Grafikkarte, Prozessor, Mainboard) des schon bestehenden Privatrechners (c.a 1 1/2 Jahre alt) um diesen zu modernisieren. Ende September wird dann die Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer eingereicht, seitdem wird der Computer auch gewerblich genutzt (50/50). Hardware- und Einzelkomponenten gehen ja nicht als GWG duch, da es sich schließlich nicht um einen Neukauf des gesamten PC’s handelt sondern nur um den Austausch einiger leistungsrelevanter Komponenten.
Nun die Frage: Lassen sich die Modernisierungen, die im Vorlauf der Unternehmensgründung getätigt wurden, abschreiben? Wird der gesamte Computer im Rahmen seiner Nutzung abgeschrieben? Wenn ja, ab wann? Ab Kaufdatum vor 1 1/2 Jahren zuzüglich der Anrechnung der neuen Komponenten als gesamter derzeitiger Wert? Oder lässt sich der vorherige PC ins Kleingewerbe überschreiben und die Hardwarekäufe aus dem gewerblichen Vorlauf einfach als Ausgaben?
Ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage helfen.
Vielen Dank im Voraus!

Nun die Frage: Lassen sich die Modernisierungen, die im
Vorlauf der Unternehmensgründung getätigt wurden, abschreiben?

Ja.

Wird der gesamte Computer im Rahmen seiner Nutzung
abgeschrieben?

Ja.

Wenn ja, ab wann? Ab Kaufdatum vor 1 1/2 Jahren
zuzüglich der Anrechnung der neuen Komponenten als gesamter
derzeitiger Wert?

Nicht Kaufpreis zuzüglich der neuen Komponenten, sondern (Tages-) Wert des Gesamtgerätes am Tag der Einbringung ins Unternehmen. Also z. B. ohne die ausgetauschten Altteile.

Oder läßt sich der vorherige PC ins
Kleingewerbe überschreiben und die Hardwarekäufe aus dem
gewerblichen Vorlauf einfach als Ausgaben?

Wenn der Alt-PC am Tag der Überschreibung noch vollständig war und der Erwerb der Austauschteile nach Unternehmensgründung vorgenommen wurde - ja.

Aber der Alt-PC wird nur mit dem Zeitwert eingelegt.

(Zu allem wurde die grundsätzliche Zuordenbarkeit zum Betriebsvermögen unterstellt und nicht weiter thematisiert.)

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Tag,
erstmals vielen Dank für die Hilfe!

Eine Sache erschließt sich mir jedoch noch nicht ganz:
Nimmt man nun einen Privatcomputer, den ich nun beispielsweise auf einen theoretischen Wert von 800 Euro schätze, in das Betriebsvermögen mit auf, wie ist dieser zu buchen? Da es sich um ein GWG mit einem Wert von über 401 Euro handelt, muss dieser doch in die GWG Sammelabschreibung und somit über die vollen fünf Jahre abgeschrieben werden?

Laut diesem Artikel ( http://www.akademie.de/wissen/privatgegenstaende-abs… ) lässt sich der Computer jedoch einfach auf die restliche Nutzungszeit abschreiben, die ich durch den Neukauf der Komponenten auf die vollen drei Jahre schätzen würde. Aber müsste der PC nicht laut AfA Tabelle für die vollen fünf Jahre in die GWG Sammelabschreibung?

Wenn dieser PC nun auf drei Jahre gebucht wird, erfolgt dies einfach unter dem Konto „AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter“?

Vielleicht übersehe ich auch nur etwas, es wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank für Ihre Mühe!