Hallo,
neulich in einem eher ruhigen Wohnviertel:
an einer Kreuzug parkt ein kleiner Ford genau an einer der vier Ecken mit allen vier Rädern auf dem Gehweg, so dass als Fußgänger kein Durchkommen mehr ist und man auf die Straße ausweichen muss. Abgesehen davon steht das Auto auch genau im Sichtbereich aller derer, die in diese Kreuzung mit dem Auto (Rechts-Vor-Links-Kreuzung) einfahren.
Beim Vorbeilaufen und näheren Betrachten fällt ein Schild an der inneren Windschutzscheibe auf „Krankenpflege® im Einsatz“.
Zur weiteren Information sei gesagt, dass es überall in unmittelbarer Umgebung (20-50 Meter) ausreichend „normale Parkmöglichkeiten“ gibt, also zumindest nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg und nicht im Kreuzungsbereich.
Haben Krankenpfleger die Berechtigung so zu parken?