Wie darf ein Anwalt Werbung für sich machen?

Hey ihr! Wie darf ein Anwalt denn genau für sich Werbung machen. Nach meiner Recherche habe ich zwar diesen Beitrag [Link entfernt - www Team] dazu entdeckt, aber mich würde interessieren, wie genau man als Anwalt werben darf und was verboten ist?

Werbung so wie Du es wohl verstehst ist ihm nicht erlaubt.

Motto „Kommen Sie zu uns, da werden Sie geholfen !“ oder „Wir hauen sie da raus !“

Aber er kann seine Interessensgebiete/Schwerpunkte auflisten in denen er Rechtsrat anbietet.
Oder wenn der Fachanwalt für … ist , dann natürlich auch das.

Und er kann auch anreißen, was in diese Gebiete passt, damit Klienten wissen, ob das der richtige Anwalt für sie wäre.

er kann auch z.B. auf seiner Internetseite seiner Kanzlei Aufsätze und Informationen zu rechtlichen Themen veröffentlichen, interessante Urteile kommentieren oder für Laien verständlicher machen, neue Gesetze/Verordnungen erläutern usw.

MfG
duck313

@duck313 warum darf ein Anwalt keine Werbung machen? Ist er nicht ein Dienstleistender wie jeder andere auch?

Weil es in der entsprechenden Berufsordnung bzw. im dazugehörigen Gesetz so steht.

Ich kenne mich bei Anwälten nicht aus, aber in dem mich betreffenden Gesetz steht (§57a StBerG):

„Werbung ist nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“