Wie darf ich arbeiten?

Hallo!
Ich möchte kurz meine Situation schildern:

  1. Ich (bulgarische Staatsangehörige) habe mit meinem Mann (Türke mit unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ) vor 4 Jahre geheiratet. Ich war Studentin in Deutschland, er hat seine Arbeit verloren, konnte sich und mir nicht helfen und ich bin nach meinem Land zurückgegangen. Dort habe ich 3 Jahre lang gearbeitet. Jetzt arbeitet er, hat eine Wohnung und kann es sich einigermassen leisten, mich wieder bei sich zu haben.
    Ich bin aber eine ausgebildete Betriebswirtin, habe noch keine Kinder und mein Wunsch ist zu arbeiten und mich beruflich weiter zu entwickeln.
    Der Arbeitsamt weigert sich mir eine Arbeitserlaubnis zu geben, weil ich 3 Jahre bei meinem Mann nicht war. Ich kann das verstehen, auf diese Weise versuchen die Beamten die Schienehen zu vermeiden.Ich bin seit mehr als 3 Monate neu in Deutschland bei meinem Mann angemeldet.
    Weiss jemand mit Sicherheit wie lang muss ich jetzt bei meinem Mann wohnen, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
    Im Arbietsamt habe ich nur unklare Antworten gehört, wie zum Beispiel- 1, 2 Jahre.Früher konnte ich nicht arbeiten, weil mein Mann arbeitslos und mittellos war, heute arbeitet er und doch kann ich nur wie ein Gegenstand zu Hause bleiben und nichts machen.
    Mein derzeitiger Status erlaubt mir in Deutschland zu bleiben, aber nicht zu arbeiten. Ich habe sogar eine Arbeit gefunden und einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber der Antrag auf Arbeitsgenehmigung wurde abgelehnt. Grund: Ich werde zu ungünstigere Arbeitsbedingungen beschäftigt als vergleichbare deutsche Bewerber. Der Lohn sei zu niedrig. (Das stimmt nicht ganz, der mir angebotene Lohn ist nicht maximal, aber auf keinem Fall zu niedrig).
    Ich will nichts rechtswidriges machen, ich will nur arbeiten, und doch fühle ich mich wie mit gebundenen Händen, wie in einem Gefängnis.
    Kennt sich jemand auf diesem Gebiet bzw weiss jemand, an wem ich mich melden soll?
    Danke im voraus für euere Hilfe!

Hallo,

bin kein Spezialist für Arbeitsrecht. Aber ich denke, wenn du nachweisen kannst, dass du nicht unterbezahlt wirst, su eine Arbeitserlaubnis bekommen dürftest.

Es ist ja nicht unüblich, dass höher qualifizierte, die den gleichen Job machen, besser bezahlt werden. Du musst halt überzeugen, dass du entsprechend deinen Qualifikationen bezahlt wirst und kein Arbeitgeber dir mehr zahlen würde. Letztendlich gibt es doch keinen Mindestlohn in der Branche, oder vielleicht doch einen tariflichen???

sorry,da kann ich Dir nicht helfen,aber vielleicht die Ausländerbehörde !

Lieben Gruss