Hallo
Angenommen, Frau A möchte gerne eine Art Förderverein gründen. Die Mitglieder sollen einen Aufnahmebeitrag zahlen und danach einen monatliche Beitrag. Die eingenommen Gelder werden später, wenn ein Mindestbetrag zusammen gekommen ist, in ein „Objekt“ investiert. Dieses Objekt wird dann einem Mitglied überlassen, der sich damit Selbständig machen kann. Dieses Mitglied wird dann dem Verein das Objekt, in Raten abbezahlen. Dieser Vorgang soll sich wiederholen, bis jedes Mitglied über ein gleiches Objekt verfügen und sich somit selbständig machen kann.(Wenn es möchte). Nach dem Prinzip „ Helft ihr mir, dann helfe ich euch“
Der Förderverein möchte auch gerne Spenden von Nichtmitgliedern annehmen und in die Förderung fließen lassen.
Der Förderverein möchte keine Gewinne erwirtschaften, sondern nur Rücklagen, die dann wieder neu investiert werden können. Ab und zu müssen anfallende Unkosten, die sich aus dem Geschäftbetrieb des Vereins ergeben, mit den Rücklagen bezahlt werden.
Welcher Begriff ist zulässig,bzw. wie benennt sich die Anmeldung beim Finanzamt, Gewerbeamt usw?
Ein Verein wird es kaum werden, da sich die Mitglieder höchstwahrscheinlich nur über das Internet kennen werden.
Gruß Nino