Wie das gewerbe anmelden?

Hallo leute,

ich hoffe ich bin jetzt hier bei euch richtig. Und zwar geht es um folgendes. Ich und meine frau wollen uns selbstständig machen. Und zwar mit verschiedenen gebieten und unabhängig von einander. Jetzt ist nur die frage wie. Ich hatte es eigendlich so vorgehabt, das der hauptname als beispiel „müller-group“ ist.
und unter diesem namen dann 2 unterfirmen bestehen, zum beipiel „müller-reinigung“ und „müller-autoreperatur“ (wie gesagt ist jetzt nurcein beispiel. Wir wollen aber nicht, das das eingenommene geld auf einen haufen kommt und geteilt wird, wir also zusammenarbeiten, sondern das wir eigenständig die läden leiten. Ist soetwas realisierbar? Wenn ja wie müssen wir das dann anmelden?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Gruß piwo

gesagt ist jetzt nurcein beispiel. Wir wollen aber nicht, das
das eingenommene geld auf einen haufen kommt und geteilt wird,

Dann braucht ihr auch zwei verschiedene Bankkonten.

wir also zusammenarbeiten, sondern das wir eigenständig die
läden leiten. Ist soetwas realisierbar?

Ja.

Wenn ja wie müssen wir das dann anmelden?

So wie von Dir beschrieben.

Wenn ja wie müssen wir
das dann anmelden?

getrennt…

gruß inder

Gewerberecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, …
Hi !

Gewerberecht
Wenn unterschiedliche Gewerbe betrieben werden sollen, kann man diese entweder in einer Anmeldung zusammen fassen oder für jedes Gewerbe eine separate Anmeldung machen. Dies zumindest, so lange die Gewerbe als Einzelgewerbetreibende und nicht als GbR (oder andere Gesellschaftsform) betrieben werden. Sollte also für jedes Gewerbe eine eigenständige Gesellschaft (GbR, oHG, UG, …) gegründet werden, ist eine eigenständige Anmeldung je Gesellschaft notwendig.

Steuerrecht
Auch hier ist entscheidend, wie man das ganze aufbauen möchte.

  1. Gewinnermittlung
    Wenn die Unternehmen jeweils als Einzelunternehmer betrieben werden, KÖNNEN alle Tätigkeiten EINES Ehegatten in einer Gewinnermittlung zusammengefasst werden oder für jede Tätigkeit kann der Gewinn eigenständig ermittelt werden.
    Sollten für Tätigkeiten Gesellschaften gegründet worden sein, sind für diese die Gewinne zu ermitteln und den Gesellschaftern zuzurechnen.

  2. Ertragssteuer
    Bei der Einkommensteuer werden alle Gewinnanteile eines Ehegatten nachher in einen Topf geschmissen und bilden die „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (ich gehe mal davon aus, dass es keine Tätigkeit geben wird, die nach § 18 EStG zu klassifizieren ist).
    Bei der Gewerbesteuer könnte es, bestimmte Gewinngrößen vorausgesetzt, durchaus Sinn machen, unterschiedliche Gesellschaften zu gründen oder zumindest die Gewerbe strikt voneinander zu trennen (Bankkonten, Papiere, Angestellte, Einkauf, …).

  3. Umsatzsteuer
    Hier wäre zu prüfen, ob die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung sinnvoll ist und ob diese möglicherweise durch die Gründung mehrerer Gesellschaften beibehalten werden kann.
    Umsatzsteuerlich gibt es nur EINEN Unternehmer (Ausnahme: Gesellschaften). Werden also verschiedene Tätigkeiten ausgeführt, werden diese für Zwecke der Umsatzsteuer je Unternehmer (hier: je Ehegatte) in einen Topf geschmissen und dann die USt-VA und USt-Erklärung erstellt.

Versicherungsrecht
Wie welche Konstellation in diesem Rechtsbereich zu beurteilen ist, müßte dort erfragt werden.

Haftung
Aus Gründen einer Haftungsoptimierung kann es Sinn machen, für jede Tätigkeit eine eigene Gesellschaft zu gründen. Dies sollte aber mit einem Berater durchgesprochen werden.

Kosten
Wenn man seine (steuerlichen) Pflichten nicht selbst erfüllen kann (z.B. mangels Fachkenntnis) wird der Zukauf dieses Know-Hows natürlich umso teurer, je mehr Gesellschaften gegründet werden (mehrere Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuer-Erklärungen). Wenn sich bestimmte Auswertungen also auch aus einer Kostenrechnung gewinnen lassen, sollte dies wohl bevorzugt werden.

BARUL76