Gewerberecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, …
Hi !
Gewerberecht
Wenn unterschiedliche Gewerbe betrieben werden sollen, kann man diese entweder in einer Anmeldung zusammen fassen oder für jedes Gewerbe eine separate Anmeldung machen. Dies zumindest, so lange die Gewerbe als Einzelgewerbetreibende und nicht als GbR (oder andere Gesellschaftsform) betrieben werden. Sollte also für jedes Gewerbe eine eigenständige Gesellschaft (GbR, oHG, UG, …) gegründet werden, ist eine eigenständige Anmeldung je Gesellschaft notwendig.
Steuerrecht
Auch hier ist entscheidend, wie man das ganze aufbauen möchte.
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Gewinnermittlung
Wenn die Unternehmen jeweils als Einzelunternehmer betrieben werden, KÖNNEN alle Tätigkeiten EINES Ehegatten in einer Gewinnermittlung zusammengefasst werden oder für jede Tätigkeit kann der Gewinn eigenständig ermittelt werden.
Sollten für Tätigkeiten Gesellschaften gegründet worden sein, sind für diese die Gewinne zu ermitteln und den Gesellschaftern zuzurechnen.
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Ertragssteuer
Bei der Einkommensteuer werden alle Gewinnanteile eines Ehegatten nachher in einen Topf geschmissen und bilden die „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (ich gehe mal davon aus, dass es keine Tätigkeit geben wird, die nach § 18 EStG zu klassifizieren ist).
Bei der Gewerbesteuer könnte es, bestimmte Gewinngrößen vorausgesetzt, durchaus Sinn machen, unterschiedliche Gesellschaften zu gründen oder zumindest die Gewerbe strikt voneinander zu trennen (Bankkonten, Papiere, Angestellte, Einkauf, …).
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Umsatzsteuer
Hier wäre zu prüfen, ob die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung sinnvoll ist und ob diese möglicherweise durch die Gründung mehrerer Gesellschaften beibehalten werden kann.
Umsatzsteuerlich gibt es nur EINEN Unternehmer (Ausnahme: Gesellschaften). Werden also verschiedene Tätigkeiten ausgeführt, werden diese für Zwecke der Umsatzsteuer je Unternehmer (hier: je Ehegatte) in einen Topf geschmissen und dann die USt-VA und USt-Erklärung erstellt.
Versicherungsrecht
Wie welche Konstellation in diesem Rechtsbereich zu beurteilen ist, müßte dort erfragt werden.
Haftung
Aus Gründen einer Haftungsoptimierung kann es Sinn machen, für jede Tätigkeit eine eigene Gesellschaft zu gründen. Dies sollte aber mit einem Berater durchgesprochen werden.
Kosten
Wenn man seine (steuerlichen) Pflichten nicht selbst erfüllen kann (z.B. mangels Fachkenntnis) wird der Zukauf dieses Know-Hows natürlich umso teurer, je mehr Gesellschaften gegründet werden (mehrere Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuer-Erklärungen). Wenn sich bestimmte Auswertungen also auch aus einer Kostenrechnung gewinnen lassen, sollte dies wohl bevorzugt werden.
BARUL76